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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/463

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

ihm mit Unterdrückung der Namen der Zeugen übergeben. So unterrichtet gehe er zu dem Angezeigten und lege ihm das Einzelne vor, und wenn es der Stoff erfordert, weil er ja dem Angeklagten recht lästig (sein kann), so ermahne er ihn zur Geduld, soweit er kann. Wenn der Angezeigte immer wieder darauf dringt, daß ihm die Zeugen bekanntgegeben werden, kann er antworten: „Aus den Tatsachen, die gegen dich ausgesagt worden sind, wirst du die Zeugen erraten können. Nämlich[WS 1] so und so ist ein Kind oder ein Stück Vieh behext worden; oder der und der Frau oder dem und dem Manne hast du deshalb, weil sie dir die und die Sache, um die du batest, nicht gewähren wollten, gesagt: ‚Du wirst fühlen, daß es besser gewesen wäre, du hättest mir zu der Sache verholfen‘, nach welchen Worten der und der plötzlich krank geworden ist. Deine Taten schreien wie Zeugnisse; sie werden höher bewertet als Zeugnisse mit Worten“. Oder auch (er sage): „Du weißt, daß du übel beleumundet und seit langer Zeit wegen der Antuung vieler derartiger Behexungen und Schädigungen verdächtig bist.“ Mit solchen Erwiderungen komme er schließlich dahin, daß sie selbst entweder Feindschaften anführt und behauptet, (die Anklagen) seien ihr aus Feindschaft entgegengeschleudert worden, oder sagt: „Ich gestehe, diese Worte gesagt zu haben, aber nicht in der Absicht zu schaden.“ Daher hat dann der Advokat dem Richter und den Beisitzern bezüglich des ersten, nämlich der Feindschaft, vorzutragen, und der Richter hat zu untersuchen; und wenn jene (Feindschaft) als Todfeindschaft erfunden würde, nämlich, daß zwischen Gatten oder Blutsverwandten der Tod beabsichtigt worden oder erfolgt sei, oder die Verschuldung eines Verbrechens, um dessentwillen jemand durch die öffentliche Gerichtsbarkeit zu ahnden wäre, oder schwere

  1. Vorlage: Näm-
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/463&oldid=- (Version vom 1.8.2018)