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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/448

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

woher es käme, daß, während sie nur eine oder zwei Kühe hätte, sie doch reicher an Milch wäre als ihre Nachbarinnen, die vier oder sechs hätten. Desgleichen, warum sie im Stande des Ehebruchs oder Beischläferin bleibe. Mag das auch nicht der Sache dienen, so erzeugt das doch mehr Verdacht als bei rechtschaffenen und ehrbaren Angeklagten. Merke auch, daß (die Angeklagte) öfters nach den gegen sie vorgebrachten Artikeln zu befragen ist, (um zu sehen,) ob sie bei demselben Vorsatz bleibt oder nicht.

Nachdem das Bekenntnis vollendet und aufgeschrieben ist, mag es nun nach der verneinenden oder bejahenden Seite hin (sehen) oder schwankend sein, so soll danach geschrieben werden: Verhandelt ist dies an dem und dem Orte etc. wie oben.




Siebente Frage, in welcher verschiedene Zweifel betreffs der vorausgeschickten Fragen und leugnenden Antworten erklärt werden. Ob die Angeklagte einzukerkern, und wann sie für eine offenkundig in der Ketzerei der Hexen Ertappte zu halten sei.

Es wird zuerst gefragt, was zu tun sei, wenn, wie es meistens geschieht, die angeklagte Person alles leugnet. Antwort: Der Richter hat auf dreierlei zu achten, nämlich auf die Bescholtenheit, die Indizien der Tat und die Aussagen der Zeugen, ob nämlich alle zugleich zusammentreffen oder nicht. Wenn, wie es auch meistens zu geschehen pflegt, alles insofern zusammentrifft, als die

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/448&oldid=- (Version vom 1.8.2018)