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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/431

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

werden. Im besonderen wird er befragt, wer seine Mitwisser in der und der Sache sind und wie sie es wissen können. Nachdem das alles so vollendet ist, wird er zum letzten gefragt, ob er aus bösem Willen, Haß oder Groll denunziert oder aus Begünstigung und Liebe etwas ausläßt oder ob er auf Ersuchen oder als Untergebener denunziert; und schließlich wird ihm kraft des geleisteten Eides auferlegt, was immer er dort gesagt hat oder ihm durch den Richter gesagt worden ist, geheim zu halten. Alles wird in den Prozeß und in die Akten gelegt, und wenn alles erfüllt ist, soll kurz darunter gesetzt werden: „Das ist verhandelt worden an dem und dem Orte, an dem und dem Tage des und des Monates in dem und dem Jahre in Gegenwart meiner, des Notars oder Schreibers, unter Hinzuziehung eines anderen zur Stärkung des Amtes des Schriftführers, und der und der hierzu gerufenen und gebetenen Zeugen.“

Die dritte Art, den Prozeß zu beginnen, die auch die gewöhnliche und gebräuchliche Art ist. Weil sie dadurch geheim ist, weil kein Ankläger oder Denunziant sich anbietet, sondern das Gerücht in irgend einer Stadt oder einem Orte geschäftig ist, von irgend einer Hexe und auch dieser oder jener (Person Übles zu verbreiten), und wenn der Richter um des Gerüchtes willen ohne allgemeine Vorladung, worüber oben, oder Ermahnung kraft seines Amtes vorgehen will, darum daß die und die Kunde häufig zu seinen Ohren gekommen ist, dann kann er wiederum den Prozeß in Gegenwart der Personen wie oben beginnen: „Im Namen des Herrn, Amen. Im Jahre von der Geburt des Herrn, an dem und dem Tage, in dem und dem Monat oder den und den Monaten ist mehrmals zu den Ohren des und des Offizials oder Richters des und des Ortes gekommen, indem das öffentliche Gerücht berichtet und die laute Mitteilung bekundet, daß der und der aus

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/431&oldid=- (Version vom 1.8.2018)