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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/419

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

aber werden, wenn sie nicht ablassen wollen, wie unbußfertige Ketzer dem weltlichen Gerichtshofe übergeben; wollen sie es aber, so werden sie wie bußfertige Ketzer aufgenommen nach c. ad abolendam § praesenti, de haeret. l. VI. Damit stimmt überein Raymundus, tit. de apostatis, c. revertentes, wo er sagt, die von dem Unglauben der Apostasie Zurückkehrenden seien wie von der Ketzerei Zurückkehrende aufzunehmen, da sie Ketzer gewesen seien. Hier wird das eine für das andere genommen, wie es oben behandelt worden ist. Er fügt hinzu: „Jene aber, welche aus Furcht vor dem Tode den Glauben ableugnen, (das nehme man in dem Sinne: die wegen eines zeitlichen Vorteils dem Teufel den Glauben ableugnen und Irrtümern nicht glauben), sind zwar rechtlich keine Ketzer, (man bemerke hier, daß es eigentlich keine Ketzer sind; er fügt hinzu:) da sie im Geiste keinen Irrtum haben. Jedoch nach dem Urteile der Kirche, die nach dem Äußeren das Innere zu beurteilen hat, sind sie für Ketzer zu halten (man bemerke hier: nach juristischer Vorstellung); und wenn sie zurückkehren, sind sie als reuige Ketzer aufzunehmen. Denn die Furcht vor dem Tode ist keine Furcht, die einen standhaften Mann befällt, um den christlichen Glauben abzuleugnen.“ So verstehe man es auch von den zeitlichen Vorteilen. Daher schließt er: „Es ist heiliger zu sterben als (den Glauben) abzuleugnen oder sich von Götzenopfern zu nähren, wie Augustinus sagt“, und zwar wird er zitiert XXXII, qu. IV.

Das gleiche Urteil würde die Hexen treffen, die den Glauben ableugnen; daß, wenn sie ablassen wollten, sie als bußfertig aufgenommen würden, ohne daß sie dem weltlichen Gerichtshofe überlassen würden. Auf alle Weisen jedoch werden sie in den Schoß der Kirche wieder aufgenommen, wenn sie darum bitten, und dem

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/419&oldid=- (Version vom 1.8.2018)