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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/412

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

bezüglich des Glaubens im Verstande hat. Aber derjenige, welcher nach dem Urteil der Menschen als Ketzer beurteilt wird, braucht der Natur der Sache nach kein Ketzer zu sein; sondern er hat eine solche Tat getan, aus der sich ergibt, daß er selbst schlecht vom Glauben denkt; und folglich wird er nach juristischer Annahme für einen Ketzer erachtet. – Und wenn gefragt wird, ob die Kirche sogleich derartige Leute, die die Dämonen in dieser Weise anbeten oder Bilder taufen, als Ketzer zu verurteilen und als Ketzer zu bestrafen hat, so beachte man die Antworten. Erstens, das zu entscheiden geht mehr die Kanonisten als die Theologen an. Die Kanonisten werden sagen, nach juristischer Annahme wird (ein solcher) für einen Ketzer erachtet und ist als Ketzer zu bestrafen. Der Theologe wird nach dem ersten Urteil, unter Berichtigung seitens des apostolischen Stuhles sagen, nein, so weit es den natürlichen Sachverhalt angeht; was es auch immer nach juristischer Annahme sein mag. Der Grund kann dieser sein: Weil irgend eine Wirkung bisweilen von einer doppelten Ursache abhängen kann, so kann man niemals aus dieser Wirkung klipp und klar die eine oder die andere Ursache dem natürlichen Sachverhalt nach beurteilen. Wenn also jene Wirkung, wie es das Anbeten des Dämons oder seine Hilfe zum Behexen anrufen ist, wobei der Betreffende ein Bild tauft, ein lebendes Kind opfert oder tötet oder derartiges mehr, aus einer doppelten Ursache hervorgehen kann, nämlich aus dem Glauben, man müsse den Dämon anbeten und ihm opfern, wodurch die Bilder sakramentale Wirkungen bekämen, oder (in dem Gedanken): „Auf Grund eines mit dem Dämon geschlossenen Paktes tue ich es, um (desto) leichter zu erhalten, was ich vom Dämon will, von dem, was nicht über seine Fähigkeit hinausgeht“, wie oben berührt ist, so darf man nicht sogleich aus einer solchen Wirkung mit

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/412&oldid=- (Version vom 1.8.2018)