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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/369

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

neigte, wird nicht besiegt, wenn nicht der Geist durch Gebet gestärkt und das Fleisch durch Fasten geschwächt wird.“

Viertens, bezüglich eines Fehlers der Exorzisten, besonders im Glauben, ergibt sich Klarheit ebendort bezüglich der gegenwärtigen Jünger Christi. Als die Jünger später insgeheim nach dem Grunde ihrer Ohnmacht fragen, antwortet (Jesus) daher: „Wegen eures Unglaubens! Wahrlich, ich sage euch, wenn ihr Glauben habt wie ein Senfkorn, so könnt ihr zum Berge sagen: ‚Hebe dich weg von hier‘“[WS 1] usw., wozu Hilarius bemerkt: „Die Apostel glaubten zwar, waren aber im Glauben noch nicht vollkommen. Denn als der Herr auf dem Berge mit drei anderen verweilte und jene unter der Menge saßen, hatte eine gewisse Lauheit ihren Glauben erschlaffen lassen.“

Bezüglich des fünften ergibt sich Klarheit in den Lebensbeschreibungen der Väter, wo wir lesen, daß bisweilen die Besessenen nicht durch S. Antonius, sondern durch seinen Schüler Paulus befreit worden seien.

Bezüglich des sechsten hat sich oben Klarheit ergeben, weil, wenn jemand von der Schuld befreit wird, er nicht immer von der Strafe befreit wird; sondern es bleibt bisweilen die Strafe zur Sühne und Genugtuung für das vorhergehende Delikt.

Und nun noch ein anderes Mittel, von dem es heißt, daß mehrere (dadurch) befreit worden sind, nämlich indem die Behexten von neuem getauft wurden, wenn auch nur bedingungsweise. Darüber aber wagen wir, wie ich vorausgeschickt habe, nichts zu bestimmen; jedoch ist es klar, wenn jemand vor der Taufe nicht gebührend exorzisiert worden ist, der Teufel mit göttlicher Zulassung auf jeden Fall gegen einen solchen immer eine größere Macht bekommt. Es ist klar aus dem Vorausgeschickten; und es ist auch nicht zweifelhaft, daß mehrfach Nachlässigkeiten begangen werden, sei es von nicht gut veranlagten Priestern, wo denn das oben erwähnte vierte Hindernis berührt wird, nämlich Fehler des Exorzisten, sei es von den Weibern, die zur Zeit, wo es nötig wäre, die gebührende Art der Taufe nicht beachten. Ich will jedoch nicht behaupten, daß die Sakramente von Bösen nicht gereicht werden könnten; daß im Gegenteil ein auch noch so Schlechter tauft und vollendet, wenn er nur in gebührenderweise, unter gebührender Form, Stoff der Worte und mit Absicht, als Ordinierter tauft und zu vollenden strebt. So kann (ein solcher) in ähnlicher Weise beim Exorzisieren rite vorgehen: nicht verlegen oder frech; daher man sich auch ohne aktuelle oder habituelle Absicht ohne Straucheln und Auslassen notwendiger Worte mit derlei heiligen Aemtern nicht befassen soll. Wie tatsächlich zur Vollendung vier

  1. Vorlage: hier‘
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/369&oldid=- (Version vom 1.8.2018)