Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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Als in derselben Diözese endlich, und zwar im Gebiete des Schwarzwaldes, eine Hexe durch den Henker zur Strafe für einen von ihr angestifteten Brand von dem Fußboden auf den Holzstoß gehoben wurde, sagte sie: „Ich werde dir eine Belohnung geben“, wobei sie ihm in das Gesicht hauchte: Sofort war er am ganzen Körper mit schauerlichem Aussatz geschlagen und überlebte sie danach um nur wenige Tage. Ihre schauderhaften Schandtaten werden der Kürze wegen weggelassen; und so könnten darüber noch andere, schier unzählige aufgezählt werden. Denn wir haben öfters gefunden, daß sie Epilepsie oder fallende Krankheit gewissen Leuten vermittels Eiern angetan haben, die mit den Körpern von Verstorbenen in die Gräber getan worden waren, besonders mit solchen Beerdigten, die aus ihrer Sekte stammen, und die sie unter anderen Zeremonien, die nicht aufgezählt zu werden brauchen, jemandem im Tranke oder im Essen reichen.
Ueber die Art, wie sie andere ähnliche Krankheiten, insonderheit den Menschen, anzutun pflegen.
Kapitel 12.
Wer kann endlich die anderen Krankheiten aufzählen, wie Erblindung oder sehr heftige Schmerzen und Qualen an den Körpern der Menschen, (die die Hexen) angetan haben? Dennoch wollen wir von dem, was wir mit unseren Augen gesehen haben und was dem einen von (uns) Inquisitoren bekannt geworden ist, einiges veröffentlichen.
Zu jener Zeit, da in der Stadt Innsbruck über die Hexen Inquisition abgehalten ward, wurde unter anderem folgender Fall vorgebracht. Eine gewisse ehrbare Person nämlich, die mit einem der Diener des Erzherzogs ehelich verbunden war, bekundete in Gegenwart des Notars usw. in Form Rechtens: Als sie zur Zeit ihres Jungfernstandes bei einem Bürger diente, ereignete es sich, daß seine Frau an heftigem Kopfschmerz zu leiden hatte. „Als zu dessen Heilung eine Frau herbeigekommen war, und mit ihren Sprüchen und gewissen Praktiken den Schmerz lindern sollte, bemerkte ich, während ich ihre Praktik aufmerksam beobachtete, daß gegen die Natur des Wassers, welches in eine Schüssel gegossen war, dieses selbe Wasser unter weiteren Zeremonien, die aufzuzählen nicht nötig ist, in einen anderen Topf emporgestiegen war. In der Erwägung,
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/283&oldid=- (Version vom 1.8.2018)