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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/279

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Vernichtung der Seelen derartiges durch die Hexen auszuführen suchen, indem sie wissen, daß, wie Gott durch solche Art mehr gereizt wird, er ihnen ebenso auch mehr Macht zu wüten gestattet, und weil tatsächlich unzählige Hexentaten ausgeführt werden, die den Menschen anzutun, dem Teufel nicht gestattet werden würde, wenn er für sich allein strebte, die Menschen zu schädigen, die jedoch nach dem gerechten und verborgenen Ratschlusse Gottes durch die Hexen wegen deren Perfidie und Ableugnung des katholischen Glaubens zugelassen werden –: Daher werden ihnen auch nach gerechtem Urteil solche Hexentaten (erst) in zweiter Linie zugeschrieben, insofern der Teufel der prinzipielle Urheber ist. Mag also der Zweig, den ein Weib ins Wasser taucht, damit es regnet, wobei sie das Wasser hoch in die Luft spritzt, an sich den Regen nicht verursachen und die Frau deshalb nicht getadelt werden könne, so wird sie doch, weil sie auf Grund eines mit dem Dämon eingegangenen Paktes schon als Hexe derlei tut, wenn es auch der Dämon ist, der den Regen verursacht, deshalb mit Recht in Anklage versetzt, weil sie mit einem schlechten Glauben und Werke dem Teufel dient, indem sie sich seiner Botmäßigkeit überliefert.

So wird auch, wenn ein Zauberer zu jemandes Behexung ein wächsernes Bildnis oder etwas Aehnliches macht, oder wenn durch jemandes Hexerei in Wasser oder Blei ein Bild erscheint, jedwede Belästigung, die einem solchen Bildnis zugefügt wird – und die Erfahrung lehrt, daß derlei an einem bildlichen, d. h. behexten Menschen geschieht – nämlich ein Stich oder jedwede andere Verletzung, wiewohl die Verletzung tatsächlich (nur) dem Bildnisse durch die Hexe oder einem anderen Menschen beigebracht wird, und der Dämon unsichtbar den behexten Menschen in derselben Weise verletzt, dennoch nach Verdienst der Hexe zugeschrieben, weil Gott dem Teufel niemals gestatten würde, ohne sie eine Verletzung anzutun und der Teufel für sich selbst nicht versuchen würde, jemand zu verletzen.

Aber weil vom Rufe die Rede gewesen ist, woran die Dämonen für sich, ohne die Mitwirkung von Hexen, die Menschen schädigen können, so könnte das in die Zweifelfrage verkehrt werden: ob auch die Dämonen für sich ehrbare Frauen in üblen Ruf bringen könnten, daß sie gleich wie Hexen erachtet würden, wenn sie in ihrer Gestalt zu jemandes Behexung erschienen, woher es geschehen könnte, daß eine solche Unschuld in üblen Ruf käme? Antwort. Es ist einiges vorauszuschicken: Erstens, daß gesagt ist, der Dämon könne nichts bewirken ohne die göttliche Zulassung, wie im ersten Teile des Werkes in der letzten Frage klar geworden ist. Auch ist berührt worden, daß die

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/279&oldid=- (Version vom 1.8.2018)