Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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gewesen, ließen sie den Armen los und ledig und trugen ihm auf, daß er von der Geschichte niemand etwas erzählte. Aber auch von den Glaubenseiferern, die dabei gewesen, konnte das nicht verheimlicht werden. –
Hierüber ist einiges zu sagen: Ob die Dämonen in den so angenommenen Bildnissen ohne Anwesenheit der Hexen erschienen, oder ob diese, körperlich anwesend, durch Gaukelkunst in jene Tiergestalten verwandelt seien? Antwort: Man muß schließen, daß, wenn auch beides durch die Macht des Dämonen hätte geschehen können, man doch eher anzunehmen hat, daß das zweite stattgefunden habe. Denn durch die örtliche Bewegung hätten die Dämonen, wenn sie in Katzengestalt den Arbeiter angriffen, auch die vom Arbeiter nach den Katzen geführten Hiebe und Schläge den zu Hause weilenden Weibern plötzlich durch die Luft zutragen können, und zwar wegen des gegenseitig längst eingegangenen Vertrages. Das wird niemand bezweifeln. So verstehen sie auch eine Verletzung oder einen Stich, den sie beibringen wollen, durch ein gemaltes oder gegossenes Bildnis dessen, den sie behexen wollten, zu bewirken; sie verletzen nicht (eigentlich) das Bildnis, sondern den, welchen es vorstellen soll, nach den auf das Bildnis geführten Stichen. Verschiedene hierher gehörige Ereignisse könnten berichtet werden.
Es gilt auch der Einwand nicht, wenn jemand behaupten wollte, jene also verletzten Weiber seien vielleicht unschuldig gewesen, weil ja durch Beispiele festgestellt ist, daß auch Unschuldigen Verletzungen zugefügt werden können, wenn (z. B.) jemand ohne Wissen durch ein künstliches Bildnis von einer Hexe verletzt wird. Der Einwand gilt aber nicht, weil es ein Unterschied ist, von einem Dämon durch eine Hexe und durch den Dämon selbst, ohne Hexe, verletzt zu werden, weil der Dämon für sich im Bilde des Tieres dann die Schläge empfängt, wenn er sie dann einem anderen, ihm durch Pakt verbundenen, zuträgt, und wenn er sich mit dessen Zustimmung zu der oder der Erscheinung, in der und der Gestalt und Weise, hergab. So kann er also nur dem Schuldigen und ihm durch Pakt Verbundenen schaden, aber auf keine Weise dem Unschuldigen. Wenn die Dämonen aber durch Hexen verletzen wollen, dann treffen sie auch oft, mit Zulassung Gottes, die Unschuldigen, auf daß so böse Tat gerächt werde.
Es ist wahr, daß die Dämonen bisweilen, mit Zulassung Gottes, auch durch sich Unschuldige verletzen, und so schädigten sie ja den gottseligen Job; aber sie waren dort nicht, und der Teufel bediente sich nicht solcher gauklerischen Erscheinungen
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/265&oldid=- (Version vom 1.8.2018)