Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
|
entlegeneren Zeiten den Weibern gegen ihren Willen nachgestellt haben, wie Nider in seinem Formicarius und Thomas Brabantinus in seinem Buch de univers. bono oder auch de apibus sehr viel davon berichtet.
Mit dieser Feststellung aber, daß die heutigen Hexen mit solchen teuflischen Unflätereien besudelt seien, stimmt nicht nur unsere Meinung überein, sondern auch die offenen Zeugnisse der Hexen selbst, die alles das glaublich gemacht haben; daß sie sich nämlich nicht mehr, wie früher, unfreiwillig, sondern freiwillig und zum Vergnügen in einer so scheußlichen Sache elender Knechtschaft unterwerfen. Wie viele nämlich von uns in den verschiedenen Diözesen dem weltlichen Arme zur Bestrafung überlassen sind, besonders in der von Konstanz und in der Stadt Ravensburg, haben viele Jahre an solchen Unflätereien gehangen, einige vom zwanzigsten, andere vom zwölften, noch andere vom dreißigsten Jahre an, und zwar immer mit ganzer oder teilweiser Verleugnung des Glaubens: Zeugen sind alle dortigen Bürger. Denn ohne die geheim Bußfertigen, die wieder gläubig geworden, sind in fünf Jahren nicht weniger als 48 dem Feuer überliefert worden. Doch war diesen nicht so geglaubt, als denen Glaube geschenkt wurde, die reuig umgekehrt waren. Alle stimmten aber darin überein, daß sie solche Unflätereien betreiben mußten zur Mehrung dieser Schandrotte. Hierüber wird auch absonderlich im dritten Teile des Werkes gehandelt werden, wo ihre einzelnen Taten beschrieben werden: abgesehen davon, was unser Kollege, der Inquisitor von Como, in der Grafschaft Burbia vollbrachte, der im Zeitraume eines Jahres, 1485, 41 Hexen verbrennen ließ; und alle sagten offen, daß sie solchen Unflätereien nachgegangen seien. Es steht also fest, sei es durch eigene Erfahrung mit Ohr und Auge, sei es durch den Glauben an die Erzählungen würdiger Männer.
Bezüglich des zweiten Punktes, wo die Schwierigkeit entsteht, ob die Hexen aus diesen Unflätereien ihren Ursprung genommen, können wir nach Augustinus sagen, daß es schlechterdings wahr sei, daß alle abergläubischen Künste aus der pestbringenden Gemeinschaft der Menschen und Dämonen ihren Ursprung genommen haben. So sagt er nämlich de doctrin Christ. I, und zwar steht es 26, qu. 2.: „Alle derartigen Künste eines ungereimten oder schädlichen Aberglaubens, aus einer Art pestbringender Gemeinschaft der Menschen und Dämonen und gleichsam ruchlosem und hinterlistigem Freundschaftsbündnis entstanden, sind durchaus zu bekämpfen.“ Danach ist es offenbar, daß, wie es verschiedene Arten des Aberglaubens oder der Zauberkunst gibt, so auch ihre Bündnisse
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/236&oldid=- (Version vom 1.8.2018)