Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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gibt es auch unter den Schädigenden eine erste Klasse, in welcher alle die Hexen sind, welche alle übrigen Hexereien auszuführen vermögen, welche die anderen nur zum Teil vollbringen. Wo also ihre Weise beschrieben wird, ist zugleich Klarheit geschaffen über die anderen Arten. Es gehören aber dahin diejenigen, die gegen die Neigung der menschlichen Natur, ja aller Tiere, die Kinder der eigenen Art verschlingen und zu verzehren pflegen.
Und das ist die schlimmste Sorte, was Hexenwerk betrifft. Sie sind es nämlich, die sich auch mit unzähligen anderen Schädigungen befassen: sie nämlich schicken Hagelschlag, böse Stürme und Gewitter, verursachen Unfruchtbarkeit an Menschen und Tieren, bringen auch die Kinder, die sie nicht verschlingen, den Dämonen dar, wie oben steht, oder töten sie sonst. Doch dies trifft nur die Kinder, die nicht durch das Naß der Taufe wiedergeboren sind; wenn sie jedoch, wie sich zeigen wird, auch wiedergeborene verschlingen, dann geschieht das nur mit Zulassung Gottes. Sie verstehen auch Kinder, die am Wasser spazieren gehen, ohne daß es einer sieht, vor den Augen der Eltern in das Wasser zu werfen; die Rosse unter den Reitern scheu zu machen, von Ort zu Ort durch die Luft zu fliegen, körperlich oder nur in der Vorstellung, die Geister der Richter und Vorsitzenden zu bezaubern, daß diese ihnen nicht schaden können; sich und anderen auf der Folter Verschwiegenheit zu bewirken; die Hände derer, die sie fangen wollen, und ihre Herzen mit gewaltigem Zittern zu treffen; das anderen Verborgene zu offenbaren; auch die Zukunft vorherzusagen nach des Teufels Unterweisung, was jedoch auch eine natürliche Ursache haben kann (siehe die Frage: ob die Dämonen die Zukunft vorauswissen können? Sent. 2. dist. 12.); Abwesendes wie gegenwärtig zu sehen, den Sinn der Menschen zu ungewöhnlicher Liebe und Haß zu wandeln; bisweilen, wenn sie wollen, durch Blitzschlag, gewisse Menschen oder auch Tiere zu töten; die Zeugungskraft oder auch die Fähigkeit das Beilager zu halten, wegzunehmen; Frühgeburten zu bewirken; die Kinder im Mutterleib durch bloße äußerliche Berührung zu töten; bisweilen Menschen und Tiere durch den bloßen Blick, ohne Berührung zu behexen und den Tod zu bewirken; die eigenen Kinder den Dämonen zu weihen: Kurz, können, wie vorbemerkt, alles Verderbliche, was andere Hexen nur zum Teil bereiten können, ausführen, falls Gottes Gerechtigkeit derlei zuläßt. Das wissen die in jene oberste Klasse gehörigen Hexen auszuführen, aber nicht umgekehrt. Das jedoch ist allen gemeinsam, daß sie mit dem Dämon fleischliche Unflätereien treiben.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/213&oldid=- (Version vom 1.8.2018)