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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/12

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

— XII —

pa­trum, Concilia, Jura Canonica, Boëtius, Hostiensis, Gratianus, Thomas Brabantinus, Raymundus, Ubertinus, Goffredus, Caesa­reus, Bernardus. Schon diese Fülle von Vorgängern und Ge­währsmännern des Hexenhammers, unter denen sich ja eine Reihe glänzender Namen findet, läßt den selbständigen Anteil seiner Verfasser als gering vermuten; eine genaue Ver­gleichung des Malleus aber mit seinen Quellen, Wort für Wort, würde wahrscheinlich das Verdienst des Heinrich Instito­ris und seines Kollegen noch um ein gut Stück herabdrücken. Haben sie doch nicht einmal den Titel als ihr Eigentum zu be­anspruchen! Die Bezeichnung Malleus haereticorum war nach Hansen, Quellen 361, schon um das Jahr 400 dem Heiligen Hieronymus beigelegt worden, und verschiedene, einer spä­teren Zeit angehörende Eiferer für den Glauben führten diesen Beinamen: Der Bischof Hugo von Auxerre (um 1200), Robert le Bougre (um 1235), Bernard von Caux (um 1320), Gerhard Groot (am Ende des 14. Jahrhunderts): Als Titel eines Buches aber finden wir die drastische Bezeich­nung „Malleus“ um 1420, indem ein Inquisitor, Johann von Frankfurt, einem seiner Bücher den Titel Malleus iudaeorum gab.

Aber trotzdem Heinrich Institoris, den man jetzt als den Verfasser des Hexenhammers annehmen muß, sich aller Waffen bedient, die heilige und profane Ueberlieferung, Schola­stiker und Inquisitoren geliefert haben, wenn es auch im einzel­nen nicht ohne weiteres ganz klar ist, wie weit denn nun eine direkte oder bloß eine indirekte Benutzung vorliegt, d. h. wieviel reines Zitat ist und was einfach stillschweigendes Uebernehmen, so hat er doch erfahren müssen, daß es auch zu seiner dunklen Zeit noch Leute gab, die sich vom Teufel nicht reiten ließen und an den Hexenwahn nicht bedingungslos glauben wollten. Das zeigte sich sehr deutlich, als es sich darum handelte, dem fertig­gestellten Malleus maleficarum dadurch noch mehr An­sehen zu geben, daß man das Buch unter der Aegide eines Uni­versitätsgutachtens in die Welt schickte. Man wandte sich also mit einem entsprechenden Gesuch an diejenige Alma mater, die dazumal sich eines besonderen Rufes erfreute: Köln. Der zeitige Dekan, Lambertus de Monte, fällte denn auch ein Urteil, aber in ziemlich reservierter Weise: „In der Anerkennung des theoretischen Teiles des Malleus ist es maßvoll, in der Beurtei­lung des praktischen Teiles zieht es sich ganz hinter die sichere Schutzwand der kirchlichen Kanones zurück, im allgemeinen end­lich betont es nachdrücklich, daß der Inhalt des Buches nur für einen engen, nicht für einen allgemeinen Leserkreis passend sei.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite xii. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/12&oldid=- (Version vom 1.8.2018)