man sammelt sie in Bündlein. Alsdann werden die Menschen, die einander Jesum entfremdeten, die Eheleute, die gemeinsam sich vom Altare ferne hielten, die sich einander unterstützten und stärkten am Wege gegen das ewige und einzige Gut, auch beisammen bleiben, damit sie sich gegenseitig das Leben durch Tadel, Schmähung und Vorwurf erschweren, nicht weil es Gott so will, sondern weil sie es so wollten. Und sie werden brennen in dem Feuer des unsterblichen Heimwehs, des unstillbaren Heimwehs, und werden leben in der Angst der unerfüllbaren und unbefriedigten Reue. Und sie müssen brennen, aber verbrennen werden sie nicht. Hierüber laßt mich schweigen. Wir haben nur die eine Bitte, daß der Herr, Der auf die Frage Seines Jüngers: Meinst du, daß wenige selig werden? (Luc. 13, 23) den großen, letzten Bescheid gab: Ringet darnach, daß ihr selig werdet! (Luc. 13, 24) – alle anderen Fragen in uns zurücktreten lasse vor der einen Frage und Bitte: „Mach’s nur mit meinem Ende gut!“
Wir haben, da uns nur noch zwei einschneidende und entscheidende Katastrophen unseres Lebens bevorstehen, nur die eine flehentliche Bitte: Laß mich einst zu Deiner Rechten stehen! Ich will Dir nicht vorschreiben, wann, wo und wie, nur um das Eine bitte ich Dich Tag für Tag, und wenn es Abend wird, erneuere ich mein Flehen, und am Morgen rufe ich es hinaus in die Weiten: Laß mich bei Dir bleiben ewiglich, nicht, daß ich Dich sehen muß, sondern daß ich Dich sehen darf; nicht daß ich mich von Dir abwenden möchte, und kann es doch nicht, sondern daß ich Dich, Du ewige Schönheit, erfassen wollte und darf es nie ganz.
Am Vorabend vor Pfingsten, da wir mit diesen großen Tatsachen des vollendeten Heiligen Geistes unsere Betrachtungen schließen, haben wir kein anderes Gebet, als das Gebet unseres Vaters Dr. Martin Luther:
Hermann von Bezzel: Der 3. Glaubensartikel. , Neuendettelsau 1927, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermann_von_Bezzel_-_Der_3._Glaubensartikel.pdf/82&oldid=- (Version vom 1.8.2018)