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Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/27

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konnten, den ihnen zukommenden Anteil an dem Königsgeschenk von Wild und Wein, sondern führten auch beim Festmahl selbst einen wüsten Auftritt auf, indem sie das Festgedicht zerrissen und mit Füßen traten. Solche verständnislose Gehässigkeiten und Anfeindungen aus der Stammgesellschaft bedeuteten klärlich eine ernste Gefahr für den guten Geist in der Schützenkompanie, die doch, wie Bürgermeister Heyme ausführte, „den ursprünglich ernsten und nachher nur in Spaß ausgearteten Zweck der ganzen Schützengilde erfüllen sollte“. Eine Regelung des Verhältnisses zwischen der Schützengilde und der Nationalgarden-Schützenkompanie erschien daher dringend erforderlich. Der Landesregierung lag sogar der Gedanke der gänzlichen Aufhebung der Schützengilde nahe. Die Verhandlungen, durch die Kriegszeit unterbrochen, gingen lange hin und her und fanden ihren Abschluß erst durch das von der Regierung erlassene Regulativ für die vereinigte Scheibenschützengesellschaft vom 21. Oktober 1829[1].

Es war gut, daß die Nationalgarde endlich fertig dastand; denn jetzt kam eine Zeit, die die größten Anforderungen an sie stellte. Es waren die Jahre 1812–1814, die Jahre der großen Truppendurchzüge: da galt es in Gemeinschaft mit den gerade anwesenden fremden Truppen regelrechten Garnisondienst zu tun, sehr zum Nachteil des bürgerlichen Berufs der einzelnen; oder es waren Kriegsgefangenentrupps nach weit entfernten Punkten fortzuschaffen. Auch mußten den fremden Truppen oft starke Begleitmannschaften beim An- und Abmarsch mitgegeben werden. Dabei bekamen denn diese Bürgersoldaten mitunter wirklich auch den herben Geschmack des Kriegslebens zu kosten; es kam vor, daß sie von den fremden Kriegshorden mißhandelt und ihrer Waffen und Uniformen beraubt, ja sogar gefangengenommen und verschleppt wurden, z. B. nach Theresienstadt. Im ganzen bewährte sich die Garde während dieses mehrjährigen Kriegsgetümmels, dem Dresden ausgesetzt war, durch Aufrechterhaltung der Ordnung nicht bloß in der Stadt, sondern gelegentlich auch in der der Plünderung und Willkür noch mehr ausgesetzten Umgegend durch Entsendung besonderer Schutzwachen. Am 17. November 1814 stand die Garde zu Fuß und zu Pferde in Parade vor dem preußischen Stadtkommandanten

  1. Ausführliches über diese Vorgänge vgl. in: Neubert, H. M., Die Schützengesellschaften zu Dresden. Dresden 1872.