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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/88

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der „Frau Cron Canzlerin Wielopolska“ das Trompetenblasen. „Auf Ihro Kgl. Maj. allergnedigst mündlichen Befehl soll das Lehr Geld aus der Pohln. General Cassa bezahlt werden“, die andere Hälfte aus der Hofkasse. Im 19. Jahrhundert wurde aller 2 Jahre ein Lehrling angenommen; Lehrgeld, Aufnahme- und Lossprechungskosten in Höhe von 132 Talern wurden vom König bezahlt[1]. Mit dem Jahre 1832 hörte diese Einnahme der Hoftrompeter auf, wurde doch durch § 28 der Verfassung von 1831 jeder Ausbildungszwang aufgehoben. Die letzten Scholare waren Gottlob August Pomsel, Sohn des Fleischhauers und Schänkwirts Fr. Gottlob Pomsel in Lockwitz, lernte vom 34. März 1828 bis 15. Februar 1830, später Oberhoftrompeter, und Fürchtegott Leberecht Richter, Sohn des Mehlhändlers Benjamin Richter in Lockwitz, lernte vom 15. Februar 1830 bis Februar 1832, trat ins Gardereiterregiment ein. – Zur Besoldung der Hoftrompeter wurden die Gelder der Kammer in erster Linie verwendet, aber auch Strafgelder benutzte man zur Deckung des Etats. Matthes Richter zu Altenberg wird, weil er bei seiner Tochter Hochzeit Trompeten hat blasen lassen, 1654 mit 200 Talern Strafe belegt, welche Summe der Hoftrompeter Johann Simon Hacke in Abschlag auf rückständige Besoldung angewiesen erhält[2]. 1665 wird bestimmt, daß alle geheimen Einnahmen und Strafgelder zur Bestreitung „sämmtlicher Music mit den Capellmeistern . . . den sämmtlichen Trompetern und Heerpaukern“ verwendet werden sollen[3]. (Die Grafen Wilhelm und Georg Ernst zu Henneberg erteilen den in ihrer Herrschaft befindlichen Juden einen Schutzbrief auf 5 Jahre, wofür 84 Rheinische Gulden und 210 Malter Hafer Schutzgeld zu zahlen waren. 20 Gulden erhielten „die Trommetter oder wen wir dieselben zu geben verordnen werden“. 1552, XI. 28.[4] Ob auch in Sachsen die Judenschutzgelder zu gleichem Zwecke verwendet wurden, können wir wohl vermuten, aber nicht nachweisen.) Aus der ältesten Geschichte der Hoftrompeter wissen wir, daß sie Getreide (1407) angewiesen erhielten, die Gebrüder Ernst und Albrecht gaben ihnen sogar 1480 einen Anteil am Silberbergwerk in Elterlein und „Müntzfreyhung“. Bis in die jüngste Zeit bekamen die Trompeter wie die anderen Hofbediensteten an Festen und fürstlichen Geburtstagen ihr Weindeputat. An besonderen Vergünstigungen sind bekannt: Am 3. Februar 1564 erhält der „Trommetter Senet Quartana 200 Gulden zu Erkaufung eines Hauses“[5]. 1605 bittet Ernst Merheim um freien Bier- und Weinschank auf sein Haus, wie ihn sein Vater gehabt hat[6]. In demselben


  1. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr., K. XII, 21.
  2. von Weber, Aus vier Jahrhunderten, II, 448.
  3. Fürstenau I, S. 172. Es waren 120000 Taler vorhanden.
  4. Schultes, Diplomat. Geschichte des Gräfl. Hauses Henneberg, II, S. 417.
  5. Cop. 326, f. 6.
  6. Loc. 7333, Nr. 3, S. 197b. Allerley Vortragen.