Zum Inhalt springen

Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/86

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

1407 bestanden die Einkünfte aus 12 Rheinischen Gulden und 1 Malter Korn, bez. 6 Schock Groschen und ebensoviel Korn. In der Hofhaltrechnung 1470/71 ist das Gehalt der Trompeter mit 7½ Gulden, 4 Groschen Opfergeld aller Quatember und 6 Groschen Schuhgeld angegeben. Zur Zeit des Kurfürsten Moritz (1553) erhielten die 9 Hoftrompeter und ein Junge 1167 Gulden 3 Groschen (die Kantorei und welschen Musiker 3039 Gulden 16 Groschen 7 Pfg.)[1]. Der überaus sparsame Kurfürst August ordnete 1553[2] die Gehälter seiner Hofdienerschaft dahin ab, daß „die Kost, Kleidung, Futter vnnt alle andere Notturft vnnd Eingeschneyte, so ein jeder gehabtt, inenn abgeschnittenn vnnd alle ire vnderhaltung zu gelde angeschlagen vnnd also zu reichenn verordnett“ wurde. Ein reitender Trompeter bekam „120 Gulden vfs pferd dinstgelt nach gelegenheit seiner geschichklicheytt“, ein gehender Trompeter 70 Gulden, ein „Hehrbaucker“ 40 Gulden. (Zum Vergleich diene: „Capellenmeister 200 fl. vngeferlich, ein Sänger 85 weniger vnd mehr dornach er geschickt [ist], den vornehmen Instrumentisten 200 weniger oder mehr, den andern nach gelegenheyt irer geschicklickeit, einem vornehmen Lautenisten 100 fl, einem Organisten 80 fl., einem Hofküster 40 fl., einem Kalckanten 30 fl.“ Dem Küchenmeister wurden 100 fl. gereicht, ebenso dem Mundschenken, einem vornehmen Kammerschreiber 130 fl., einem gemeinen Kammerschreiber 85 fl., einem Silberknecht 40 fl. usw.). Bereits 1575 aber erhielt jeder der reitenden Trompeter 171 fl. 9 Gr., jeder Trompeter zu Fuß 66 fl. 11 Gr. 4 Pfg. Das blieb so bis nach dem Tode des Kurfürsten August. (1586: Instrumentisten, 5 „Englentter“, jeder 100 fl., ein Kleid, freien Tisch; Kapellmitglieder 100–150 fl.; der Hoffourier 150 fl., der Hausvoigt 150 fl., ein Lakai 99 fl. 5 Gr. 4 Pfg., „später vor alles“ 123 fl. 5 Gr. 4 Pfg. jährlich[3].) 1591 bekam ein Trompeter zu Roß 171 Gulden 9 Gr., einer zu Fuß 120 Gulden[4]. In den Kammerrechnungen von Anfang des 17. Jahrhunderts sind im Etat 1630 Gulden 18 Gr. für die Trompeter eingesetzt, während der „Kanderey vnd instermentdisten 3000 Gulden vnd 1505 Gulden 15 Gr. von straffgeldern laut befehlichs“ zugewiesen werden[5]. Unter Johann Georg II., dem fürstlichen Gönner der Hoftrompeter, beliefen sich die Ausgaben für 1 Obertrompeter, 14 Hoftrompeter, 3 Pauker, 1 Trompeter- und 1 Paukerscholar auf 4405 Taler 6 Gr. Der Obertrompeter erhielt 300 Taler, der Trompeter zu Pferd 250 Taler, zu Fuß 200 Taler (das Pferd wurde vom Hofstall gestellt). Die Jungen bekamen 28 Taler für Schuhe und


  1. Loc. 7344. Cammer-Rechnungen de anno 1544–1600. f. 6.
  2. Loc. 8679. Verzeichnis des bey Churfürst August und Christianen  . . . gehaltenen Hofstaats . . . 1554–89.
  3. Loc. 33342. Fin. Arch. Bestallungen. Generalia 1935.
  4. Loc. 8684. Hofbuch 1591.
  5. ebenda S. 17.