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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/43

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geschmückte Fähnchen, die unmittelbar hinter dem Schalltrichter befestigt waren. Die Kreuzzüge scheinen mit der Verfeinerung des höfischen Lebens auch die Kunst des Blasens der Busine nach Deutschland gebracht zu haben.

Unsere Wettiner waren fast ohne Ausnahme Freunde der Musik. An ihrem Hofe fand sie eine Pflegstätte, teils schätzte man sie wegen ihres künstlerischen Wertes, teils diente sie hier zur Erhöhung der höfischen Pracht. Von Heinrich dem Erlauchten wissen wir, daß er als Minnesänger und Kirchenkomponist[1] tätig war, und dürfen wohl mit Recht vermuten, daß an seinem Hofe auch die Instrumentalmusik ausgeübt wurde. Bei seinen glänzenden Turnieren (Nordhausen, Meißen, Merseburg u. a.) müssen Bläser ihre Kunst haben hören lassen, denn die Ritterspiele wurden durch Trompeten-, zu damaliger Zeit richtiger: Businenklang, eingeleitet und abgeblasen. Vom Mark- und Landgrafen Friedrich dem Ernsten (1324–49) meldet uns Johann Rothe, der thüringische Chronist: Da zog der Landgraf Friedrich mit seiner Ritterschaft durch die Stadt (Erfurt), um gen Meißen zu reiten, und vor ihm her wurden, wie es einem Fürsten der damaligen Zeit (1342) geziemte, Pfeifen und Posaunen geblasen[2]. Urkundlich belegt finden wir das Vorhandensein von Musikern am Wettiner Hofe im Jahre 1386. Ermisch führt in der Hofhaltsrechnung Markgraf Wilhelms I.[3] als Musiker, die mit auf Reisen außer Landes gehen, an: Fistulatores = Flötenbläser, Vigellatores = Fiedler, und Tympanatores = Pauker. Sollten zu letzteren nicht Businaere gehört haben? Flöten, Fiedeln und Pauken würden doch einen gar zu eigenartigen Zusammenklang gegeben haben. Auch die so beliebten Pfeifer und Lautenspieler sind nicht genannt. Den ersten sicher nachzuweisenden Bläser, den ersten Hoftrompeter im Hofstaate der Wettiner, finden wir wieder bei Ermisch in seinem Codex diplomaticus Sax. reg.[4] I, Bd. II. Landgraf Balthasar bekennt „mit diesem bryffe, daz wir Heinrich vnßin posunere (= Businer, d. i. Trompeter) vorschriben vnd vorwyset haben, vorschriben vnd vorwysen in dysem selbin bryffe achte schog grosschin ffryberger muncze alle jar uff sente Michelstag uffczuheben vnd inczunemen vz vnsir muncze czu Sangerhusen die wyle er vnßer dyner vnd vns daz eben ist . . .“ Der Münzmeister wird angewiesen, das Gehalt regelmäßig auszuzahlen. „Dyczel posuner had von worte czu worte alz die obgeschrieben noteln heldt vnd in allir maße alz sie steet eynen bryff auch ubir achte schog groschen.“ 1402, Juni 29. Fünf Jahre später, am 9. Juli 1407,


  1. 1254 hatte Heinrich der Erlauchte dem Papste ein Kyrie und Gloria übersendet, die mit kirchlicher Genehmigung beim Gottesdienst gesungen werden sollten. v. Langenn, Herzog Albrecht der Beherzte, S. 408.
  2. Gretschel, Geschichte des Sächsischen Volkes und Staates. I, S. 200.
  3. Neues Archiv für Sächs. Geschichte, Bd. XVIII, S. 1–30.
  4. C. d. S. reg. I, Bd. II, S. 297/298.