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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/94

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von Kötitz 5 Gulden 15 gr. Strafe in das Amt zahlen müssen, weil er George Dornen von Katitz, als er ihn wegen unbefugten Fahrens pfänden wollen, mit dem Reithel geschlagen und am Kopfe, beschädiget[1].

In welcher Weise im Mittelalter nach Überschwemmungen die Feldordnung in manchen Teilen der Flur wieder hergestellt wurde, ist nicht bekannt, spätestens vor dem Dreißigjährigen Kriege muß auch zu Kaditz die Versteinung der ganzen Flur durchgeführt gewesen

Der "Kreis" in Radebeul im 17. Jahrh.
Gez. nach HStA. IX, II Nr. 17.
Die Gehöfte sind nach dem heutigen Stande ergänzt.


sein. Das Pfarrgut wird bereits im 16. Jahrhundert im Gegensatz zu Coswig und Reichenberg als wohlverraint bezeichnet[2]. Bei Verrainungen der an Kaditz angrenzenden Teile von Mickten und Übigau[3] und der kurfürstlichen Heide[4] wird zu dieser Zeit schon von alten Rainsteinen oder von „alten Mahlsteinen“, die allerdings nur die Mark der Dörfer bezeichneten, gesprochen. Innerhalb der Flur selbst behalf man sich zu Kaditz neben der Versteinung bis in das 19. Jahrhundert noch mit den „Rainfesten“: man schritt die Felder im Herbst

ab und stellte in Gegenwart der Nachbarn Abweichungen fest. Die


  1. Intr. 1677/8.
  2. LCA., Matrikel.
  3. 17. Handelsb. P.A., Bl. 304.
  4. Handelsb. A.D. v. 1622, Bl. 495.