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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/63

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Doppelte noch überstiegen, so daß das Dorf bei einem Preis von 2 Thalern für den Scheffel Korn das dritte Korn voll zu den Zinsen verwenden mußte.

Den sich steigernden Anforderungen stand immerfort nur dieselbe Flur gegenüber. So straff der Feldbau auch zu Kaditz getrieben werden mochte, der Bauer wäre nicht imstande gewesen, die von ihm geforderten Abgaben aufzubringen, wenn der Preis des Getreides nicht von 15. bis zum 19. Jahrhundert um ein Vielfaches gestiegen wäre. Unveränderlich waren die Erbzinsen: Kaditz zahlte z.B. im 15. wie im 19. Jahrhundert 9 Schock Groschen zur Obödientia Slavonica; während man aber im 15. Jahrhundert für den Betrag von 9 Schock Groschen zwanzig Kühe kaufen konnte, erhielt man schon Anfang des 18. Jahrhunderts dafür kaum noch dieselbe Zahl Kälber, von späterer Zeit ganz zu schweigen.

Die Übersicht über die Geldleistungen des Dorfes „zur Zeit des Königs von Pohlen und auch sonst“[1] sei hier in Kürze gegeben:

Kaditz zahlte ins Amt Dresden:
      249 Thaler 9 gr.  Hufengeld (der Thaler zu 24 gr.),
  9 Thaler 9 gr.  Erbgeschoß,
  7 gr. 6 ₰  Schreibegeld,
  3 gr. 6 ₰  Laßzins[2],
  5 Thaler 10 gr. 8 ₰  Scheitfuhrengeld,
  5 Thaler  Erbhutegeld[3]
Kaditz zahlte ins Prokuraturamt:
      335 Thaler  an Quatembersteuern,
  67 Thaler 12 gr.  an Landsteuer,
  118 Thaler 21 gr.  an Pfennigsteuern,
  51 Thaler 16 gr. 4 ₰  an Erbzinsen,
  1 Thaler 9 gr. 7 ₰  an Dienstgeld,
  6 Thaler 5 gr. 7½ ₰  Hühnergeld,
  1 Thaler 19 gr. 4 ₰  Eiergeld,
  9 gr. 5½ ₰  Käsegeld.

  1. Schumann. Die Angaben decken sich mit dem Ausweis der Steuerbücher von Kaditz (RA. D.).
  2. Kaditz zahlte 3 gr. 6 ₰ von Jesen in der Elbe (Intr. 1750, Bl. 97, 1780, Bl. 176 usw.).
  3. M D. 16. Heft, S. 24. Das „Erbhutegeld" als fixierter Betrag dürfte dem 16. Jahrhundert entstammen.