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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/45

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entzog, wird es zu einer Zeit, als anderwärts teilweise nur Körnerzehnt geschüttet wurde, auch zu Kaditz nicht gefehlt haben. In dem östlich von Kaditz gelegenen Pieschen kam es 1373 zwischen dem Succentor, welchem ebenso wie zu Poppewitz zu Pieschen für zwei Hufen das Zehntrecht zustand, und den Bauern, welche die Hufen bewirtschafteten, zu einem Streit, welcher durch einen bischöflichen Offizial entschieden werden mußte[1]. Die Bauern unterlagen, die Kirche setzte hier wie in andrer Hinsicht mit der starren Behauptung des altertümlichen Zehntrechts ihren Anspruch durch.

Anderseits war der Zwang, die geistlichen Einkünfte selbst abfordern zu müssen, für die Kaditzer Geistlichen der späteren Zeit eine lästige und in verschiedener Hinsicht drückende Bestimmung. Dem Pfarrer stand, wenigstens in der späteren Zeit, außer dem Zehntgetreide eine Abgabe in Eiern, den sogenannten Ostereiern[2], zu, die gleichfalls von Haus zu Haus abgefordert werden mußten. Es ergaben sich hieraus stets Weitläufigkeiten und vielfache Verdrießlichkeiten.

Die erste Erwähnung des Kaditzer Pfarrlehens fällt in das Jahre 1273, die Geschichte von Kaditz beginnt in diesem Jahre zugleich mit der Geschichte seines Pfarrlehens[3].

Es muß als zweifelhaft bezeichnet werden, ob überhaupt zu einem Zeitpunkt im Mittelalter eine Pfarrei in dem Sinne zu Kaditz bestanden hat, daß daselbst ein Pfarrer gewohnt hat. Es war das Schicksal vieler Pfarrlehen, daß ihre Erträgnisse gar nicht oder nur teilweise der Unterhaltung von Geistlichen dienten. Das jus patronatus, um welches es sich in der Urkunde von 1273 handelt – dem Archidiakon von Nisan wurde damals das Patronatsrecht an den Kirchen zu Briesnitz und Kaditz zugeteilt[4] – umfaßte als


  1. Cod. II, 1, S. 143.
  2. Die Ostereier, von denen die Bauern in den Dörfern der Kirchfahrt 4, die Häusler 2 zu geben hatten, wurden „auf den grünen Donnerstag oder guten Freitag in allen 7 Dörfern vom Custode eingefordert, da dann der Pfarrer auch eine Person mitschicket, weil er sie die Hälfte und der Custos die andere Hälfte bekommt“ (undatiertes Blatt aus dem 17. Jhdt. im Pfarrarchiv unter „Einkünften" Lit. E. No. 2).
  3. Cod. II, 1, S. 177. Machatschek gibt irrtümlich nach Schöttgen (Bibliothek des HStA., A.A. 994, Bl. 38/9) 1269 an.
  4. Dem Archidiakon Arnold, der zugleich Kantor des Hochstifts war, stand das Patronat bereits vorher zu, da aber nach seinem Tode 1273 seine Ämter geteilt wurden, kam das Patronat auf den Teil des Archidiakons.