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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/30

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Feigenbaum, Rautenstock und gnädigstem Schutz sich anzusiedeln[1], als diese Wiesen herzugeben. Das Wiesenland wurde zum Teil weit entfernt zu erwerben gesucht, so gehörte zu einem Kaditzer Hof, dem sogenannten „alten Pfarrhof“, im 16. Jahrhundert Wiesenland in der wüsten Mark Cunnersdorf jenseits von Boxdorf.

b) Das Herkommen des Dorfs.

Das Dorf stand unter seiner eignen Ordnung. Jede Veränderung der Höfe oder der Äcker bedurfte der Zustimmung der Gemeinde. Die Gemeinde beschränkte das Erbrecht, da sie selbst dort, wo der Gerichtsherr keinen Einspruch erhob, die Teilung der Höfe, die Zersplitterung der Äcker untersagte. „Rügen, daß keiner nichts im Dorfe darf bauen, legen oder legen lassen, er tue es denn mit Laub der ganzen Gemeinde“, hieß es in den alten Rügen.

Nach einem ungeschriebenen Gesetz fiel der Hof stets an den jüngsten Sohn. Es gibt zu Kaditz keine Ausnahme von diesem Minorat. Kam man überein, daß der jüngste Sohn verzichtete, so wurde sein Recht im 16. Jahrhundert durch die sogenannte „Kür“, einen Betrag, der beispielsweise 1556 bei einem Hufengut 24 Schock Groschen betrug, abgelöst. Die Kür fiel stets an den jüngsten Sohn[2].

Wirtschaftlich bildete das Dorf in der ältesten Zeit eine einzige Brunnengemeinde. Ein Ziehbrunnen mit einem hölzernen Geschränke stand inmitten des Dorfs. Zuerst scheint um 1570 das Gut des Richters Matz Findeisen und das Pfarrgut einen eigenen Brunnen besessen zu haben[3].

Es bestand, in der älteren Zeit zweifellos stärker als in der späteren Zeit, ein selbständiges Herkommen des Dorfs. Bei den Gerichtshegungen des Erbgerichtsherrn oder seines Beauftragten stellte die Gemeinde auch in feierlicher Form ihre Rechte fest, sie verteidigte ihr Herkommen, indem sie es in der älteren Zeit bei


  1. Coll. S.P.A., Serkowitz. — Zum Vorwerk Trachau gehörten 1545 eine Wiese zu Cunnersdorf, die Wiese der Gadisch (Gaditsch zu Boxdorf) und die Lesenitzwiese, der Straken genannt. Mit der Ausbreitung des Weinbaus wurden die Wiesen noch gesuchter, das Weingut zum „Wilden Mann“ hatte zeitweise Wiesenland zu Marsdorf u. a. O.
  2. Gerichtsb. K. — 14. Handelsb. P.A. Bl. 58 u. a. O.
  3. Vgl. z. B. 17. Handelsb. P. A. Bl. 224, wo für einen neuerbauten Hof 1612 das Recht auf den Gemeindebrunnen gefordert wird.