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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/110

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Daß allerdings Gotteslästerung und die freien Tänze der damaligen Zeit auch im Kaditzer Kirchspiel (wie überall) zu Hause waren, mußte Griesbach zugeben. „Gotteslästerung“, heißt es 1578 im Protokoll, „ist da gar gemein, aber man will keinen, der es thut, mit namen nennen. Zu Sergwitz in der schenke ist uff die Sonntage groß geschwelge und gesaufe und gespiele von alt und jung und währet bis in die nacht und halten Nachttänze mit großer Unzucht, welche sie anfangen um sonnenuntergang“.

Allmählich nur vollzog sich die Wandlung vom katholischen zum lutherischen Gottesdienst. Noch lange behaupteten sich auf dem Lande katholische Gebräuche in Kirche und Alltagsleben. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts war es in den Dörfern über der Heide (Rähnitz) noch üblich, daß der Knecht, der im Frühjahr zuerst vom Ackern kam, oder die Magd, die das erste Futter brachte, im Hof zum Segen besprengt wurden. Bunte Tracht der Geistlichen war wie anderwärts auch zu Kaditz noch im 17. Jahrhundert üblich[1]. Der Brauch, die Kirche zu Pfingsten mit Maien zu schmücken, ist zu Kaditz wahrscheinlich wie anderwärts auf behördliche Anordnung erst im 18. Jahrhundert abgekommen[2]. 1578 taucht ein religiöser Schwarmgeist, ein gewisser Matthäus Dorn, zu Kaditz auf. Er wohnt bei Martin Zscheil, verschwindet aber, um zu Reichenberg zu erscheinen, wo er beim Richter Aufenthalt nimmt und erst 1583 sich zum Abschied rüstet. Er will, wie es im Visitationsprotokoll heißt, sich zu seinesgleichen begeben. Im Protokoll wird er Wiedertäufer und Antitrinitarier genannt.

Fabian Stark (1591–1604), der Nachfolger Griesbachs, gerät durch eigne Schuld in allerlei böse Händel. Für die Zeit ist es bezeichnend, daß Stark auf der Kanzel nicht gegen den Aberglauben, der an der gespenstischen Erscheinung des Drachen festhielt, sondern gegen die, welche um ihres Vorteils willen sich mit dem Drachen einließen, predigte. „Richter und Schöppen“, wendete er ein, als er sich darüber verantworten mußte, „müßten ihm das Zeugnis geben, daß er niemanden genannt, sondern in seiner Predigt solche große Sünde nur in genere gestraft habe.“ Im übrigen wollte er Zeugen


  1. Kaditzer Kirchrechnung 1624/5 (Pfarr. A.K.): 3 gr. von dem roten Chor-Rock zu bessern.
  2. Kirchrechnung 1660.