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Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/303

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1653 wurden, wie früher gesagt ist, trotzdem alle 10 Stellen besetzt waren, noch zwei Stellen vom Kurfürsten für Witbers Erben ausgesetzt, die indes noch nicht gleich, vielleicht überhaupt nicht besetzt worden sind. Um 1660[1] waren auf kürzere Zeit drei überzählige Stellen, von denen zwei noch 1660, eine 1661 einrückte[2], wie das Verzeichnis der Ordnung von 1611 und ein anderes Verzeichnis von 1668[3] beweist, das nur noch die für die Witberschen Erben ausgesetzte Stelle als überzählige nennt. Seit 1664 kommen durch die „Begnadungen“ des Kurfürsten wiederholt Werkstätten hinzu, so daß das Handwerk schon 1679[4] von unterschiedenen Supernumerarstellen redet, die in die ursprünglichen 10 Stellen einrücken müßten, ehe neue Meister zugelassen werden könnten[5]. Nach einer Aufzählung des Handwerks im Jahr 1691[6] kommen sogar 17 Barbiere zusammen: 10 Stadtbarbiere, 4 Supernumerarii, die früher schon hatten aufgenommen werden müssen, die das Handwerk trotzdem wieder als überzählige Barbiere bezeichnet[7], außerdem noch drei sogenannte „Hofbefreite“, die niemals eingerückt sind, „zu geschweigen vieler andern abgedankten Feldtscherern, so sich hier setzen und heimlich uns das Brodt wegnehmen“. Kurz nachher, noch 1691[8], waren zwar zwei in ordentliche Stellen eingerückt; trotzdem gab es auch jetzt wieder im ganzen 14 Personen in der Innung, so daß mit den drei Hofbefreiten immer wieder 17 Barbiere Werkstätten hatten. Auch 1693[9] sind im ganzen 17, 1699 werden 15 Barbiere


  1. RA Barb. 2. Bl. 20.
  2. Nach einem Dekret vom 26. Oktober 1660 (ebenda Bl. 17b) hat ein gewisser Grünewald die 11. Stelle inne; ein kurfürstlicher Hofbarbier (Zahn) hat bereits eine Werkstätte, bekommt aber die erste der 10 Stellen, die frei wird; ausgesetzt bleibt außerdem die 12. für den künftigen Eidam Witbers und noch eine für die übrigen Kinder Witbers, wenn sie zum Barbierhandwerk greifen. Außerdem soll noch ein kurprinzlicher Leibbarbier Samuel Meyer 1660 eine Stelle (Bl. 9) innegehabt haben, der in der That 1661 im Meisterverzeichnis eingeschrieben ist.
  3. Ebenda Bl. 16b.
  4. HStA Loc. 9837. Dresdner Barbierstellen 1639–1697. Bl. 52.
  5. Die nach dem Verzeichnis in der Ordnung des Jahres 1663 von 1682–1691 eingetragenen 6 letzten Barbiere sind alle ursprüngliche Supernumerarii, Hof-, Leib- und Pestbarbiere.
  6. RA Barb. 49. 1691. Bl. 4b.
  7. Damit das Handwerk sie beim Tode der jetzigen Besitzer einziehen und so die Zahl wieder herabsetzen konnte.
  8. RA Barb. 49. Bl. 19.
  9. RA Barb 50. Merkwürdigerweise steht dabei die Witwe eines Hofbarbiers, der 1660 schon aufgenommen und in dem aus jener Zeit stammenden Verzeichnis unter den 10 Stadtbarbieren gezählt worden war, jetzt unter den überzähligen, und zwar mit der Bemerkung, sie habe ein Dekret zur 11. Stelle.