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Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/194

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sowie den alten Satzungen und Gebräuchen des sächsischen Handwerks zuwider wäre, daß er vielmehr bemüht sei, etwas dem Lande Nachteiliges abzuwenden. Der Kurfürst will außerdem sich durch dieses Zugeständnis nichts an seiner landesfürstlichen hohen Obrigkeit begeben haben. In Straßburg wurden die Haupthütten von neuem bestätigt, zugleich 22 Vororte, darunter Dresden, bestimmt, denen ein Hüttenbuch übergeben und die Gerichtsbarkeit über ihr „Revier“ übertragen wurde[1]. Noch 1661 war Dresden Vorort und Sachsen mit Straßburg verbunden[2]. Reichstagsabschiede von 1707 und 1727 verbieten die Verbindung für alle Steinmetzen des Reiches mit Straßburg, der letzte mit der besonderen Betonung, daß Straßburg nicht einmal mehr eine deutsche Stadt sei; es solle „ins künftige kein Meister und Geselle des Steinmetzenhandwerks im Reich sich von vorgedachter Straßburger Steinmetzhütte evociren und citiren lassen oder selbige mehr für die Obere erkennen“[3].

In dem Böttcherhandwerk bestand nach den Angaben eines Vergleiches vom 4. April 1558 schon Mitte des 16. Jahrhunderts zwischen Dresden, Großenhain und Meißen eine „alte“ Vereinigung „der maß vnnd ohme halben“[4], die lediglich die Fürsorge für richtiges Maß zum Zwecke hatte. 1664[5] geben die Böttcher dieser Städte im Verein mit den Ortrandern an, seit über 200 Jahren seien bei ihnen – für Ortrand trifft diese Angabe nicht zu[6], – „die Ohm und Maaß richtig und tüchtig erhalten“ worden, es sei auch eine Innung und Konfirmation deswegen dem Handwerk zu Großenhain gegeben und den genannten vier Städten „die Ohmen und Maaße in acht zu nehmen auferlegt“ worden, damit das Land mit „tüchtigen Maßen versehen und nicht betrogen werde, dahero denn auch diese Vier Städte die Ohmen-Städte genannt worden“ seien. Demnach müßte die Vereinigung bereits im 15. Jahrhundert


  1. Janner a. a. O. S. 73 und 74.
  2. Ebenda S. 97.
  3. Ebenda S. 83 und 87.
  4. Bei diesem Vergleich sind „vonn wegenn des Botticher handtwergs Dreßden Donat Kaphann, Wolff Kwhne, Peter Hennich vonn altenn Dreßden“, außerdem drei Großenhainer und vier Meißner Meister zugegen gewesen. HStA Loc. 8579. Ratsbuch 1557 flg. Bl. 9 und 10. Unter „Ohme“ scheint man hauptsächlich das Normalmaß verstanden zu haben.
  5. RA C. XXIV. 14.
  6. Dem Handwerk war keine Erinnerung geblieben, daß Ortrand einmal nicht dazu gehört hatte.