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Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/192

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Straßburg, Würzburg und zu Magdeburg vergleichen müßten „auß vrsachen irer bruderschaft, ßo sie haben vnd halten auch vor aldirß durch Keyserliche maiestet ßo begenadt vnd bestettiget, die auch alle meister nachvolgende zu halden vnd zu gebrawchen, gedrungen werden“[1]. Dadurch würden sie zugleich arg „beschweret“, da sie „zu Zceitten vmb eines vnnützen meisters ader gesellen willen vncost vnd zcerunge auch nachreisßunge thun“ müßten. Die Berufung der Straßburger auf kaiserliche Bestätigung zu entkräften, bemühen sich die Meißnischen Meister selbst, für ihre Dresdner Bruderschaft kaiserliche Konfirmation zu erlangen, und bitten wiederholt den Herzog Georg, schon in dem genannten Schreiben von 1518[2] und am Schluß des ebengenannten für die von ihren Vorfahren in Dresden aufgerichtete Bruderschaft bei kaiserlicher Majestät eine Begnadung und Bestätigung erwirken zu wollen, damit sie nicht mehr die entfernten Bruderschaften zu besuchen, noch „Beisteüer“ zu geben brauchten, übersandten auch eine von ihnen selbst nach ihrem „einfältigen Gutdünken“ aufgestellte Vorlage zu einer kaiserlichen Konfirmationsurkunde an Herzog Georg, ihm die Verbesserung derselben anheimstellend[3]. In derselben wird in der That der Dresdner Bruderschaft nicht nur die vierjährige Lehrzeit, sondern gänzliche Befreiung von der Straßburger Herrschaft und vollständige Selbständigkeit zugesprochen: eigene Viermeister „im land zu meyssen“ sollen bei kleinen Streitigkeiten allein, bei größeren Händeln „zu Dreßen ader anderswo neben Einem hantwerck der Steinmeczen bey aydẞ pflichten“ entscheiden. „Auch sol ayn hantwerck der steinmeczen vnd alle maister vnd gesellen, die mit yn in der bruderschafft zu Dreßen seyn, kayner andern bruderschafft zcu gebott oder gezitirett werden“, sondern sie sollen „den vier maistern der löblichen bruderschafft


  1. Hans Hammer von Straßburg giebt in dem schon erwähnten Schreiben nach Annaberg von 1519 an, daß, um die herrschende Ungleichheit der Lehrzeit (vier und fünf Jahre) zu beseitigen, alle Steinmetzen deutschen Landes zusammengekommen seien und eine „ordenüng voreinüng vnd bruderschafft angeseczett“ (wohl die Regensburger 1459) und dafür die Bestätigung von Papst (!) und Kaiser erhalten hätten, und daß in dieser allen, Meistern und Gesellen, geboten worden sei, dieselbe zu halten.
  2. HStA a. a. O. Bl. 2 flg.; Gurlitt a. a. O. S. 117 giebt an, daß am 2. November 1518 die Bitte an den Kaiser gestellt worden sei.
  3. Ebenda Bl. 7. Da die Steinmetzen zu Anfang den Namen Kaiser Maximilians setzten, der am 12. Januar 1519 starb, so ist sie jedenfalls noch Ende des Jahres 1518 aufgestellt worden.