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Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/174

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wurde eingeholt; wie es entschied, ist nicht angegeben[1]. 1695[2] indes bezeichnen die Dresdner Meister selbst die Leipziger Lade als „Oberkreislade“" und sagen direkt, die „Hauptlade“ stehe in Leipzig; mit dieser „communizieren“ sie erst, ehe sie einer kurfürstlichen Forderung, einen Deserteur aufzunehmen, Folge leisten[3]. Jedenfalls blieb aber die Dresdner Lade im allgemeinen selbständig.

Der Kreis der Dresdner Lade scheint im ganzen die Ausdehnung behalten zu haben, die das Handwerksbuch von 1578 zeigte. Zwar waren auf einem Quartal 1645 in Dresden auch aus Elsterwerda, Kirchhain und Schandau Meister zugegen[4]; aber die bereits angezogenen Aufzählungen aus dem Jahr 1668 nennen nur wieder die früheren 26 bez. 27 Städte. Auf einige Zeit scheint der Dreißigjährige Krieg den Zusammenhalt dieser Städte zum Teil gelöst zu haben. Bei Verabredung der 1642 für die Dresdner Kreislade allein konfirmierten Ordnung werden als „Interessenten“ nur Meister von Pirna, Meißen, Waldheim, Döbeln, Radeberg und Großenhain genannt, denen sich später noch die von Bischofswerda und Ortrand anschließen[5].

Die erste Ordnung der Tuchscherer von 1545 nennt neun Kreise und bestimmt wie die folgenden in jedem die „vornehmste“ Stadt zur Kreisstadt, und zwar Wittenberg, Torgau, Altenburg, Zwickau, Plauen, Saalfeld, Weimar, Gotha, Naumburg. Diese umfaßten die ernestinischen Länder, das damalige Kurfürstentum Sachsen. Ein wahrscheinlich bei Betreibung der Konfirmation von 1549 aufgestelltes Verzeichnis[6] nennt nur sieben Kreisstädte, die alle in dem neuen Kurfürstentum Sachsen, den albertinischen Ländern liegen, die ernestinischen sind ausgeschlossen: Leipzig, Meißen, Neudresden, Freiberg, Chemnitz, Annaberg, Weißenfels. 1549 sind in der Ordnung zehn genannt: Leipzig, Wittenberg, Dresden, Torgau, „Saltza“ (Langensalza), Meißen, Zwickau, Freiberg, Chemnitz, Annaberg. 1556 und 1587 erhöhte sich ihre Zahl durch Aufnahme von Sangerhausen und Weißenfels auf zwölf, 1602 kam


  1. Am 13. Dezember 1657 sind die Kosten desselben von der Dresdner Lade bezahlt worden.
  2. RA Färber 11. Bl. 5; RA Färber 19. Bl. 2 heißt die Dresdner eine Kreislade.
  3. RA Färber 11. Bl. 11 flg.
  4. Ebenda Protokoll der Versammlung von 1645.
  5. HStA Conf. CLXXXIII. 1640 – 1644, Bl. 310 flg. und RA Färber 8. 1642.
  6. HStA Loc. 8746 Tuchschererinnungsart. 1549. Bl. 5 flg.