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Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/89

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hölzerne Mühlgrabenbrücke steinern hergestellt[1]. Es war gut, daß man diese doppelte Angelegenheit schnell erledigt hatte, denn 1771 traten nicht weniger als 4 Weißritzfluten ein, und zwar den 17. März in Folge des vorhergegangenen Thauwetters[2], am 2. Mai[3], sowie am 6. und 23. Juni durch starkes Regenwetter veranlaßt[4]. Während in diesen Fällen das Wasser zerstörend wirkte, that dies am 8. Decbr. des genannten Jahres das Feuer, zwar nicht in Plauen selbst, aber hier doch große Aufregung hervorrufend. An jenem Tage verbreitete sich mit Blitzesschnelle im hiesigen Dorfe die Kunde, daß es in dem nach Plauen eingepfarrten Cunnersdorf brenne. Zwar eilten auch aus unserm Orte hilfreiche Menschen nach der Unglücksstätte, aber es gelang nicht, im Verein mit den aus andern Nachbardörfern herzugekommenen Helfern des Feuers Herr zu werden, und so brannte das Rittergut nebst Scheunen, Wirtschaftsgebäuden und ansehnlichen Getreidevorräthen sowie einigen nahegelegenen Häuslerwohnungen völlig nieder[5].

1772 wütheten in Plauen die Blattern bedeutend, besonders unter den Kindern, und starben deren an der genannten Krankheit im Mai 5, im Juni 3, später noch 2, im Ganzen also 10, eine für die Seelenzahl des Ortes verhältnißmäßig hohe Ziffer. Auch unter den Erwachsenen unseres Dorfes war die Sterblichkeit damals nicht gering[6]. - Erfreulicher ist eine Mittheilung aus dem Jahre 1773. In demselben ordnete ein kurfürstliches Mandat an, daß neue Eheleute 1 Paar Obstbäume anzupflanzen hätten. In Folge dieser landesherrlichen Bestimmung wurden in Plauen von 1773 bis mit 1776 gesetzt 15 Aepfel-, 17 Birnen-, 22 Pflaumen-, 17 Kirsch- und 2 Pfirsichbäume. Von 1777 hörte trotz des kurfürstlichen Befehls das Anpflanzen von jungen Obstbäumen für längere Zeit hier auf, theils, weil angeblich kein geeigneter Platz für dieselben zu beschaffen war, theils, weil die neuen Ehepaare von Plauen fortzogen[7]. - Weniger entgegenkommend hatte man sich hier gegen ein ähnliches früheres landesherrliches Mandat gezeigt, das am 19. September 1770 erschien und den sächsischen[WS 1] Landleuten die Anpflanzung weißer Maulbeerbäume anempfahl[8]. Eine darauf fußende Verordnung der Kircheninspection vom 27. Juni 1771 wollte die hiesige Gemeinde veranlassen, wenn irgend thunlich, derartige Bäume auf dem Kirchhofe einzusetzen. Man lehnte dies Ansinnen jedoch ab, weil der erwähnte Platz von geringem Umfange und bereits reichlich mit tragbaren Fruchtbäumen bepflanzt, sowie das Kirchenärar zu arm sei, um den Aufwand für die Anpflanzung decken zu können. Die zuständigen Behörden faßten dabei Beruhigung, und Plauen erhielt keine Maulbeerbäume[9]. -

Anmerkungen (Wikisource)

  1. in der Vorlage: sächsiischen
  1. F. A. Rep. 27, Loc. 33822, Dresden, Nr. 120, Bl. 100.
  2. Dresdner Merkwürdigkeiten 1771, S. 22.
  3. Ebenda S. 34.
  4. Ebenda S. 42, 46.
  5. Ebenda S. 90.
  6. Pf. A. Todtenregister I, S. 191, 192.
  7. Pf. A. Taufregister I, Siehe Schlußbemerkungen bei den Jahren 1773-1777 u. ff.
  8. Dresdner Merkwürdigkeiten 1770, S. 76.
  9. Pf. A. Diarium A, Bl. 2