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Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/40

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Das 17. Jahrhundert.

Anschließend an die letzte Notiz aus dem vorigen Säculum sei zunächst mitgetheilt, daß ein am Pfingsttage 1604 abgeschlossener Kauf, durch welchen eine Feldparcelle von Paul Rauchfuß an Hans Ehlich überging, um deswillen Erwähnung verdient, weil darin zum ersten Male des „Hohen Steines" gedacht wird; das Ackerstück lag nämlich „aufm Plauischen Berge beim großen Stein“[1].

In das Jahr 1608 fällt die Entstehung des noch heute sog. Freigutes, das sich jetzt im Besitze des Herrn Rathssecretär Gottschall befindet. Zu der erstgenannten Zeit erkaufte der Dresdner Bürgermeister Jacob Lehmann das dem Richter in Plauen (Michael Borisch) gehörige Gut und bat für dasselbe beim Landesherrn um Befreiung von den Hof- und Frohndiensten. Kurfürst Christian II. genehmigte durch Zuschrift an den Schösser zu Dresden vom 9. Juli 1608 die vorgebrachte Bitte, jedoch mit der Bedingung, daß Lehmann auch ferner sich der Steuer- und Jagdfuhren unterziehe, und statt der Scheitfuhren ein Holzgeld in den Holzhof entrichte[2]. Das durch die gewährte Befreiung bevorzugte Gut ward in der Folge von Lehmann ansehnlich vergrößert. So erkaufte er noch 1608 unterm 21. Octbr. von Borisch's Wittwe ¼ Hufe Acker, „vom Hahneberge bis an den Fahrweg reichend", für 438 Fl. 12 Gr. Meißner Währung[3], 1609 Haus, Hof und Garten von Blasius Grahl für 200 Fl., 1613 den 10. Mai von Paul Winkler ¼ Acker neben dem 1608 erworbenen gelegen für 420 Fl., den 26. Mai desselben Jahres von Hans Stolle eine gleich große Parcelle für den nämlichen Preis[4], sowie schließlich 4 Wochen später (den 24. Juni) behufs besserer Abrundung seines Besitzes von Georg Rüssel 2 Scheffel Feld für 180 Fl.[5]. Das so bedeutend vergrößerte Gut ging nach Lehmanns Tode an dessen Erben über, die es 1621 an den kurfürstlichen Münzmeister Heinrich v. Rehn für 8500 Fl. böhmischer Währung verkauften[6]. Von dessen Wittwe kam es dann 1655 als ein Complex von 3¼ Hufen für 3045 meißnischer Gulden an den kurfürstlichen Rent-Secretär Johann Georg Zimmermann[7], der das mit Lehmanns Tode erloschene Befreiungsrecht wieder zu erlangen wünschte, und sich deshalb 1675 bittend an seinen Landesherrn wandte. Durch

  1. Ger. A. Gerichts- und Handelsbuch des Hospitalamts Materni Nr. 4, Bl. 83.
  2. Gem. A. ohne Bezeichnung.
  3. Ger. A. Gerichtsbuch des Materniamtes Nr. 4 Bl. 258.
  4. Ebenda Bl 284, 293.
  5. Ger. A. Gerichts- und Handelsbuch Nr. 5, Bl. 103.
  6. Ebenda Bl. 169.
  7. Ger. A. Gerichts- und Handelsbuch Nr. 8, Bl. 272.