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Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/167

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oder Flurstücksbesitzer (s. S. 136) herbeiführte. Aus diesem Grunde beschloß der Gemeinderath am 21. Novbr. 1872, vom Anfang des nächsten Jahres an die 1839 festgesetzte Dreitheilung der hiesigen Einwohner aufzuheben, dieselben vielmehr künftig nur in 2 Klassen einzuordnen, nämlich in Ansässige und Unansässige[1]. Eine andere, vom Januar 1876 eintretende Veränderung, nämlich die Vermehrung der Mitglieder des Gemeinderathes auf 12, machte sich durch das verhältnismäßig schnelle Anwachsen der hiesigen Bevölkerung nöthig[2]. - Viel wichtiger für die Commun als die beiden letzterwähnten Thatsachen ist die unterm 15. Octbr. 1874 erfolgte Einführung der revidirten Landgemeindeordnung[3], durch welche die bisherige Autonomie der sächsischen Gemeinden erweitert, ihnen die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zugesprochen, und den Gemeindevorständen, die seither in Sachen der Gemeindeverwaltung nur als berathende Behörde fungirten, auch diejenigen Functionen übertragen wurden, welche bis dahin den Gerichtsämtern in ihrer Eigenschaft als Gemeindeobrigkeiten zustanden[4]. -

Um bei Erwähnung der Thatsachen die Zeitfolge thunlichst einzuhalten, müssen wir zum Jahre 1872 zurückgehen und zunächst der mit 34 Zöglingen, 2 Lehrern und 1 Lehrerin am 2. Novbr. erfolgten Eröffnung der sog. Filiale oder Vorschule der Taubstummenanstalt gedenken. Diese Zweiganstalt gilt ebenfalls als eine staatlich anerkannte „milde Stiftung“, steht bei Oberleitung des Hofrath Jencke in Dresden direct unter dem K. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, und befindet sich in dem für sie erkauften und passend eingerichteten Grundstück auf der Chemnitzer Straße Nr. 31. Gegenwärtig zählt die Vorschule, welche die 3 untersten Klassen der Gesamt-Taubstummenanstalt enthält, 37 Zöglinge, sowie außer einer Hausmutter 3 Lehrer (von denen der erste zugleich Dirigent und Rechnungsführer ist) und eine Lehrerin für weibliche Arbeiten[5]. - Aus dem Jahre 1872 muß auch noch eines Brandes gedacht werden, der in der Nacht des 6. Decbr. dem Gutsbesitzer Kobisch eine Scheune mit Getreidevorräthen und einer Dreschmaschine völlig vernichtete[6]. -

Es ist schon einmal darauf hingewiesen worden, daß sich der Geschäftsverkehr hier am Orte immer lebhafter gestaltete. Dieser Umstand machte unter den hiesigen Einwohnern, die bisher die Postsendungen nach der Hauptstadtpost in Dresden hatten hineinbesorgen und von dort herausholen müssen, den Wunsch rege, eine Ortspostanstalt zu besitzen. Dem allseitig gefühlten Bedürfnisse wurde Rechnung getragen und am 1. Januar 1873 in Plauen ein Postamt errichtet, das anfangs den Namen Dresden 10, später die Bezeichnung Dresden-Plauen

  1. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 220.
  2. Ebenda, Bl. 254.
  3. Die Kgl. Sächs. Gemeindegesetzgebung etc. S. 130
  4. Ausführlicheres darüber in der sächs. Dorfzeitung 1873 Nr. 92 S. 3, 4.
  5. Nach schriftlichen Mittheilungen des Dirigenten der Zweiganstalt, Herrn Neuschäfer
  6. Sächsische Dorfzeitung 1872, Nr. 97, S. 7.