Zum Inhalt springen

Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/151

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

von 30 □ Ruthen (á 8 Ellen ins Gevierte) für den Preis von 85 Thlr. zu erwerben. Da die Schulinspection von Plauen gegen die Abtretung des gewünschten Flächenraumes Einwendungen nicht erhob, erklärte auch das K. Finanzministerium unterm 20. Juli 1843 seine Zustimmung zu dem Kaufe[1], der allerdings erst am 10. Juli des nächsten Jahres zum wirklichen Abschluß gelangte[2]. Der ebenfalls unterm 20. Juli 1843 genehmigte Bau des Chausseehauses kam durch den Baumeister Zschätzsch aus Laubegast im Sommer des genannten Jahres zur Ausführung und kostete 2140 Thlr. excl. des später angelegten Brunnens[3]. Da die Eröffnung der Hebestelle für den 1. Febr. 1844 in Aussicht genommen, das Haus aber bereits den 20. Novbr. 1843 an die K. Obersteuerinspection übergeben worden war, so bewohnte und beaufsichtigte es in der Zwischenzeit ein Straßenwärter[4]. Von der bisher in Potschappel bestandenen Einnahme wurde nicht nur der Einnehmer, sondern auch der Schlagbaum nach Plauen translocirt, und die hiesige Hebestelle, wie bestimmt, am 1. Febr. 1844 eröffnet. Das Verhältniß derselben zur Commun Plauen, die zum Chausseehausbau 180 Thlr. gegeben und außerdem Fuhren geleistet hatte[5], fand in der Weise eine Regelung, daß laut Finanzministerial-Verordnung vom 27. Decbr. 1843 den Einwohnern des hiesigen Ortes gegen einen in der unentgeldlichen Anfuhre von 1 Ruthe Steinen zu 96 Kubik-Ellen auf den Chausseetract zwischen Plauen und Dresden bestehenden Beitrag zur Chausseeunterhaltung für ihren Fuhrverkehr auf nurgedachtem Tracte mit eigenem Geschirr, jedoch mit Ausschluß aller Lohnfuhren etc. Chausseegeldbefreiung bis zum 31. Decbr. 1845 zugestanden wurde[6]. Kurz vor Ablauf dieser Frist bestimmte eine weitere Ministerial-Verordnung vom 23. Decbr. des vorhin genannten Jahres: Den Einwohnern von Plauen ist Chausseegeld-Ermäßigung bei dasiger Hebestelle bewilligt rücksichtlich der Tarifsätze I, II A und B und III bis auf 3 Pfennige von jedem Zug- oder Lastthier. Gemeindemitglieder von Plauen sind bei Passirung des (neuerdings beseitigten) Drehschlages nach Räcknitz chausseegeldfrei[7].

Die Eröffnung der Hebestelle in Plauen führte hier mancherlei Veränderungen herbei. Zunächst zog die Obersteuerinspection die Einnahme, welche bei dem seit 1816 nahe der Walkmühle befindlichen Schlagbaume (s. S. 122) im Laufe der Jahre errichtet worden war, auf eine Ministerial-Verordnung vom 6. Juli 1844 unterm 1. August desselben Jahres ganz ein[8]. (Mit Fertigstellung der verlängerten Falkenstraße ist seit dem 8. Mai 1878 in Plauen wieder eine 2. Hebestelle entstanden[9].) Ferner legte der damalige Besitzer von Reisewitz,

  1. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 36, Bl. 1, 9.
  2. F. A. Rep. K. Nr. 4900.
  3. A. H. A. IV/IVg/135, Bl. 287-289, 320.
  4. Ebenda Bl. 320, 325.
  5. Ger. A. Rep. 4, Loc. 330, Lit. P. Nr. 128, Bl. 19, 20.
  6. Schriftliche Mittheilungen des Herrn Chausseegeld-Einnehmers Dietrich in Plauen nach Acten des Archivs bei der Einnahme.
  7. Ebenda.
  8. Ebenda.
  9. Mündlich von Herrn Einnehmer Schurig.