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Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/138

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deren schleunige Abführung der Rath unterm 26. Febr. 1821 ernstlich mahnte. In einem Schreiben an den Dresdner Bürgermeister vom 19. März erklärte die Gemeinde, daß ihr die Tilgung der durch den Krieg verursachten Schuld zwar sehr am Herzen liege, aber leider in Folge verschiedener genauer angegebenen ungünstigen Verhältnisse die Mittel fehlten, den so bedeutenden Geldbetrag aufzubringen, und bat deshalb, ihr die von den 1000 Thlr. Capital bis Michaelis 1820 restirenden Zinsen von 300 Thlr. in Berücksichtigung der Entstehung dieser Schuld zu erlassen, sowie die Verzinsung des gedachten Capitals von dem erwähnten Zeitpunkte an bis zur Rückzahlung mit 4 % zu gestatten[1]. Nach längeren Verhandlungen entschied der Dresdner Rath unterm 10. Januar 1822, daß der Gemeinde die Zahlung der rückständigen Zinsen nicht erlassen werden könne, doch solle der Zinsfuß bis auf weitere Verordnung von 5 auf 4 % herabgesetzt und, da eine Aufkündigung nicht bestimmt sei, die successive Tilgung jenes Vorschusses von und mit Ostern 1821 an nachgelassen werden[2]. In der Folge zahlte nun die Commun Plauen vom 16. April des letztgenannten Jahres bis zum 18. Juli 1831 insgesamt 512 Thlr. 11 Gr. 10 Pf. in einzelnen Raten, so daß auf die bis Ostern 1832 fällige Zinsensumme noch ein Rest von 252 Thlr. 12 Gr. 2 Pf. verblieb[3].

Hatte sich auch die Zinsenschuld verringert, so war doch die Capitalschuld wieder gewachsen, da die Gemeinde 1823 zur Wiederherstellung der dringend reparaturbedürftigen Pfarrwirthschaftsgebäude wegen gänzlicher Mittellosigkeit beim Materniamte einen Vorschuß von 500 Thlr. hatte aufnehmen müssen. Infolge des Rathsbeschlusses, durch welchen am 19. April die unverzinsliche Darleihung der erbetenen Summe bewilligt worden war, mußte sich die hiesige Commun verpflichten, den Vorschuß bis Ostern 1827 entweder unzertrennt oder in einzelnen Posten, aber nicht unter 50 Thlr., zurückzuzahlen[4]. Leider vermochte sie in der Folge trotz des besten Willens nicht, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, vielmehr vermehrten sich durch Reparaturausgaben für die Kirche und das Pfarrgebäude im Jahre 1837 und durch Nichtbezahlung fälliger Zinsen die Schulden bis auf 2757 Thlr. 22 Gr. 6 Pf.[5]. Seit Jahrzehnten schon litt die hiesige Gemeinde unter dem Drucke ungünstiger Vermögensverhältnisse, und es schien kaum möglich, ohne die schwerste fortdauernde Belastung der einzelnen Glieder hierin eine Besserung herbeizuführen. Schließlich gelang es doch, die schon so lange schwebende Angelegenheit zum Abschluß zu bringen. Während die Commun die 797 Thlr. 22 Gr. 6 Pf. betragenden Reparaturkosten und die 460 Thlr. rückständigen Zinsen in Ratenzahlungen[6] nach und nach abführte, übernahm Pastor Wischke in anerkennenswerther Selbstlosigkeit

  1. Ger. A. Lit. P. Nr. 115, Bl. 3-6.
  2. Ebenda Bl. 20.
  3. Ebenda Bl. 25.
  4. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 27, Bl. 1, 2.
  5. Sup. A. Lit. P. Nr. 9, Vol. II, Bl. 12.
  6. Angabe derselben in dem im Gemeindeamte befindlichen Quittungsbuche.