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Seite:Hartung Geheimbuch eines deutschen Handelshauses.djvu/42

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Die bedeutende Zunahme des im Geschäft thätigen fremden Kapitals, dessen Höhe vornehmlich nach dem Inhalt der Rubriken „Sonstige“ und „Anteil von Familienangehörigen“ zu beurteilen ist, erklärt sich einmal aus dem allmählichen Ausscheiden der Geschäftsinhaber erster Generation, für deren Anteil auf diese Weise Ersatz zu schaffen für die Zurückbleibenden vorteilhafter war, als wenn sie den Kreis der vollberechtigten Teilhaber durch Aufnahme neuer Socii erweitert hätten. Allerdings wurde das Betriebskapital im engeren Sinne dadurch für eine Anzahl Jahre in ein auffallendes Missverhältnis zum fremden Kapital gebracht. Diese Herabminderung der vollberechtigten Geschäftsanteile eröffnete aber gleichzeitig die Aussicht auf ausserordentliche Dividenden, die mit Hülfe des anspruchsloseren fremden Kapitals herausgewirtschaftet wurden, und setzte dadurch die Geschäftsinhaber in die Lage, bald wieder einer Erhöhung ihrer eigenen Anteile näher treten zu können. Dafür, dass der mehrjährige niedrige Stand des gewinnberechtigten Kapitals nicht etwa aus einer äusseren Notlage, sondern aus einer zielbewussten Geschäftspolitik der Leiter der Firma hervorgegangen ist, liegt ein ganz bestimmter Beweis vor in dem schon genannten Abkommen des Jahres 1557. In demselben heisst es: „Bei Beschlus dieser unser General-Raittung haben wir uns hernachgenannten Gesellschafter mit einander verglichen, … dass wir … nicht fürlegen … noch einigen anderen, ausgenommen uns obgemelten vier Gesellschaftern im Handel zu Gewin und Verlust, mit wenig oder vil, wollen anligen lassen, sondern


Anteil, der grösste Teil dieser 120 000 fl. musste anscheinend ausgezahlt und durch fremdes Kapital ersetzt werden.

⁴) Der dritte der Begründer, Ulrich Link, scheidet aus, sein Sohn bleibt. Vgl. oben S. 69.

⁵) Das Konto Link wird durch das Dreimännerkonsortium abgelöst; siehe S. 70. Der Anteil desselben findet sich in diesem wie im nächsten Jahre mit unter der Rubrik „Sonstige“.