gewählt werden, so wie z. B. manche Gemeinden ihre Hirten und ihre Nachtwächter wählen. Wie er da mit seinem ganzen Geheimnisse herausplazt? – Oder verräth er damit nicht deutlich, daß er mit einer französischen Revolution, und mit einer französischen Nationalversammlung schwanger gehet? – Denn was war die Losung zum Ausbruche des Feuers zwischen dem Rhein und den Pyrenäen? Nichts anders als die stürmischen Wahlen der Volksvertretter in Masse.
Desselben Sinnes ist auch sein sauberer Spießgeselle der Herr Amtsschreiber Bollay in Waiblingen. Er verräth seinen ganzen Kram schon durch seine Motto’s, welche nichts weniger und nichts mehr besagen, als daß ein jeder die Freyheit haben soll, zu thun und zu schreiben, was er will; und da er diese Motto’s aus den Schriften des famosen Immanuel Kant genommen hat, der so frech ist, sogar die Offenbarung zu kritisiren, und die Religion mit aller Gewalt in die Gränzen der blossen Vernunft hineinzwingen
Johann Gottfried Pahl: Gutachten über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten. [S.l.], o. O. 1797, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gutachten_ueber_die_Wahlfaehigkeit_eines_Landtagsdeputirten.djvu/31&oldid=- (Version vom 1.8.2018)