gut, ich ruhe nicht, du mußt“ – und der Alte mußte.
Aber wie die Frau Sigmundinn aufschaute, nicht anders als hätte ihr ihr carum caput eine süsse Schäferstunde mit dem Herrn Oberamtmann verdorben, – als das Gericht die Neuigkeit vor ihre Ohren brachte, daß der Vetter Gmelin jeden Stein bewege, um von Stadt und Amt in den Landtag gewählt zu werden. Sie sprühte Feuer und Flammen, sie schimpfte zum Fenster hinaus, daß die Leute auf der Gasse stehen blieben, so oft sie an der Frau Exmagisterinn vorübergieng, rüttelte sie gar undelikat das Hintertheil ihres Rockes, sie lief von Haus zu Hause, um quovis modo Stimmen zu erkaufen, zu erbetteln, und zu erliebeln, sie bestürmte den Oberamtmann unaufhörlich, und war spröde und gefällig, je nachdem es die Umstände erheischten, sie studirte Tag und Nacht im Gesetze, um selbst zu sehen, was in causa quaestionis Rechtens sey, sie
Johann Gottfried Pahl: Gutachten über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten. [S.l.], o. O. 1797, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gutachten_ueber_die_Wahlfaehigkeit_eines_Landtagsdeputirten.djvu/18&oldid=- (Version vom 1.8.2018)