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Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 3.pdf/31

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nach Erlöschung des Thüringischen Mannsstammes, (1247) vermög Erbrechtes, an Grafen Hermann I. (II) von Henneberg, als einen unstreitigen Miterben der Thüringischen Allodial-Güter.[1] Nach dem unbeerbten Ableben seines Sohnes Poppens VIII (XIV) fiel diese Landschaft 1290 an dessen Schwester, die Marggräfin Jutta zu Brandenburg, Marggraf Ottens Gemahlin, und blieb bey diesem Hause bis in das Jahr 1312, wo eine Enkelin der Jutta, gleiches Namens, sich mit Grafen Heinrich VIII. (XII.) von Henneberg-Schleusingen vermählte und ihm den Schmalkaldischen Landesbezirk nebst der Pflege Coburg, unter dem Namen der neuen Herrschaft, so viel ihr, als einer Brandenburgischen Erbtochter, davon zum vierten Theil zuständig war, zum Heyrathsgut zubrachte; die übrigen 3 Theile aber kaufte ihr Schwiegervater, Berthold VII. (X.) von Henneberg, ihren Geschwistern vollends ab.[2] Allein obgedachter Graf Heinrich starb 1347 ohne männliche Erben und hinterließ seine Gemahlin mit 3 Töchtern, welchen in dem mit Heinrichs Bruder, Graf


  1. Dipl. Gesch. von Henneb. Th. I. S. 123. f.
  2. Ebendas. S. 139. f.