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Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 05.djvu/051

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einer Barbezahlung durch seine Verleger zu reinigen suchte. Wie der große Gelehrte sich Scaliger und Carpi gegenüber, welche ihn wegen eines ihm angeblich von Aldus gezahlten Honorars hart angegriffen hatten, energisch gegen einen solchen angeblichen Schimpf verwahrt hatte, so erwiderte er auch auf die Anklage Huttens, daß die Zueignungen seiner, der Erasmischen Schriften, nichts als Geldjägereien seien: er habe von Privatpersonen nicht einmal einen Dank dafür angenommen und von den Fürsten kaum etwas dafür erhalten, gebettelt aber habe er bei keinem. Und doch sei es in Betracht der Bedürftigkeit des menschlichen Lebens verzeihlicher, durch ehrlichen Fleiß auf die Freigebigkeit der Fürsten Jagd zu machen, als von den Freunden zu leihen, was man ihnen nicht wiederzugeben gedenke. Hutten sei vom Ritter zum sitzenden Arbeiter geworden und fertige Schriften, wie die gegen ihn (Erasmus) gerichtete, auf Erwerb an, und zwar auf einen doppelten, indem er sich erst von dem Besteller für die Schrift, dann von denen, gegen welche sie verfaßt, dafür bezahlen lasse, daß sie nicht gedruckt werde. Bereits habe ihm auch, wie verlaute, der Buchdrucker für seine „Expostulatio“ etwas bezahlt. Es ist zugleich charakteristisch, mit welchem Eifer Otto Braunfels, Huttens Verteidiger gegen die Erasmische, „Spongia“ (Schwamm), den letzten Punkt zu widerlegen sucht. Hutten, sagt er, habe den Drucker seiner Streitschrift gar nicht gekannt, und dieser könne beschwören, ihm nichts dafür geschenkt zu haben. Doch meint er, wenn dies auch der Fall gewesen, so liege darin immer noch nichts Unrechtes. Ob man sich denn für seine Arbeit nicht belohnen lassen dürfe, und ob nicht Erasmus selbst zumeist von solchem Erwerb lebe? Bekannt sei doch, daß sein Verleger Froben ihn für mehr als 200 Gulden jährlich zu Basel unterhalte. Ebenso eifrig widersprach nun aber sofort Erasmus dieser Angabe, durch welche er seine Ehre für beeinträchtigt hielt.[1] Glücklicherweise haben sich seitdem die Anschauungen geändert.

Luther hat für seine Arbeiten nie ein Honorar erhalten und nahm höchstens von seinen Verlegern einige Freiexemplare in Anspruch. Er fand es sogar unerhört, daß sich ein Übersetzer einen Goldgulden für die Quaterne zahlen ließ.[2] Dagegen verkaufte Thomas Murner 1514 an den Buchhändler Mathias Hupfuff in Straßburg seine „Geuchmatt“ für 4 Gulden (nach heutigem Geldwert etwa 40 Gulden).[3] Die Summe ist nicht so unbedeutend, wenn man bedenkt, daß 1526 Pellican, allerdings


Fußnoten

  1. Strauß, D. F., Ulrich von Hutten. Leipzig 1885. II, 295 u. 296.
  2. Zeltner, G. G. Kurzgefaßte Historie der gedruckten Bibelversion und anderer Schriften D. Mart. Lutheri. Nürnberg und Altdorf 1727. S. 37, Anm. k.
  3. Schmidt, C., a. a. O. S. 118.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 313. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/051&oldid=- (Version vom 1.8.2018)