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Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 05.djvu/046

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für 60 Gulden an die Buchhändler und für 70 an das Publikum. Ein vollständiger Topiarius steht für jene mit 24, für dieses mit 30 Sous notiert, eine flämische Bibel von 1566 kostete 26 oder 35 Sous, ein Missale in Folio 4 oder 4 ½ Gulden, ein Chorbuch mit Noten 15 oder 17 Gulden, je nachdem ein Buchhändler oder ein Privatmann sie kauften. Durchschnittlich bewilligte Plantin seinen Kollegen einen Rabatt von 15 Prozent. Als er daher im Jahre 1567 seinen für London bestellten Agenten, Jean Desserans, besonders bevorzugen wollte, versprach er ihm 16 2/3 Prozent. Ausnahmsweise bewilligte er (offenbar wegen der größern Geschäftsspesen und der Konkurrenz) seinem pariser Hauptagenten Michel Sonnius einen Rabatt von 40 Prozent. Es dauerte jedoch noch ein volles Jahrhundert, ehe man zu dem jetzt noch bestehenden Gebrauch des festen und gleichen Rabatts überging. Zu diesem Fortschritt wirkten unter andern namentlich auch die Elseviere mit.[1]

Die Form der buchhändlerischen Zahlung lehnte sich an die feststehenden Gewohnheiten des Großhandels an und ist fast ausschließlich die des Bar- und Zeitgeschäfts. Wenn nicht bar bezahlt wurde, so war ein sechsmonatlicher, auf der nächsten Messe fällig werdender Termin üblich und nur ausnahmsweise wurde ein längerer Kredit bis zur zweiten Messe gewährt. Diese Zahlungsweise ist aus verschiedenen im frankfurter Archiv befindlichen Aktenstücken jener Zeit ersichtlich, läßt sich aber auch durch andere Thatsachen nachweisen. So schreibt der bereites erwähnte Christoph Froschauer am 18. September 1526 aus Frankfurt an Ulrich Zwingli über sein damaliges Meßgeschäft: „Verkouffens halb hab ich nit ein bösse meßt gehapt, aber böse bezahlung.“ Später sind es die Abrechnungen großer Firmen unter einander, welche den Beweis für jene Praxis liefern, wie z. B. das Rechnungsbuch der Froben und Episcopius (von 1557 bis 1564) und die Meßregister des Sigmund Feyerabend, dessen geschäftliche Verbindungen Heinrich Pallmann in einer vortrefflichen Schrift näher dargelegt hat.

Das buchhändlerische Honorar kommt im ganzen 15. Jahrhundert nicht vor und tritt erst im zweiten Viertel des 16. auf. Es ist ein Kind der selbständigen geistigen Produktion, wird also erst im Gefolge der Reformation möglich. Bis dahin hatte es kaum Originalwerke zu veröffentlichen gegeben. Das damalige Lesebedürfnis fand so ziemlich in dem Druck von Kirchenvätern und Bibeln, Klassikern und Schulbüchern


Fußnoten

  1. Rooses, Max, Christoph Plantin. S. 254–256.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/046&oldid=- (Version vom 1.8.2018)