haben lange die praktische Durchführung der Schiedsgerichte bezweifelt, allein die Erfahrung widerlegt sie. Nach den hiesigen Erfolgen wird unter zwanzig Fällen höchstens ein Urtheil gesprochen und die übrigen Sachen endigen durch einen Vergleich. Nicht allein die Kosten werden in dieser Weise erspart, sondern der langdauernde Haß der Parteien wird vermieden, welcher leicht die Quelle neuer Prozesse ist.
Die Grafen von der Mark theilten ihre Besitzungen in Ämter ein, deren Sitz ein Schloß oder eine befestigte Stadt war. An der Spitze stand ein Amtmann, welcher gleichzeitig dem Heerwesen seines Kreises vorgesetzt war; später traten die Drosten an ihre Stelle. Die Drosten hatten ursprünglich nur die herrschaftliche Tafel zu besorgen und den Empfang der Lebensmittel und Renten von den Zinspflichtigen. Nachträglich kam die Wahrnehmung der Polizei in ihre Hände und so vermehrten sich Einfluß und Ansehen. Dem Eigennutze des Adels gelang es, die Bestimmung zu erwirken, daß diese Stellen nur durch Männer aus seiner Mitte besetzt werden durften. Das Feudalwesen war stets ein Hemmniß für die freie Volksentwickelung. – Unser Ort gab dem Amte Wetter seinen Namen.
Folgende Amtleute und Drosten finden wir in Documenten und Büchern verzeichnet:
- 1323 Röttger von Altena, Droste.
- 1356 Dietrich von Weringhhusen, Amtmann.
- 1377 Franke Voys, Amtmann.
- 1323 Engelbert von Altena, Droste, Hofesherr zu Westhoven.
- 1392 Conrad von Wickede, Droste.
- von der Leyte, Droste [ohne Jahreszahl].
- 1437 Cracht Stecken, Amtmann, berühmt durch seine Tapferkeit im Soester Kriege.
- 1495 Heinrich Knipping, Amtmann.
- 1512 von Elverfeldt, „
- 1523 von Boenen, „
- 1542 Jorgen von Boenen, „
- 1550 Georg von Boenen, Droste.
Friedrich Harkort: Geschichte des Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter. Gustav Butz, Hagen 1856, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Wetter.pdf/19&oldid=- (Version vom 1.8.2018)