6.) Wenn die Arbeiter bey jemanden, der sich unter den approbirten Candidaten befindet, seiner Herzens-Situation wegen ein Bedenken finden, ihn ins * zu nehmen, so wird er vor dasmal u. so lange das Bedenken währt, nicht mit ins * genommen.
7.) Wegen des Platzes der Gemein-Jünger in den Gemein-Versammlungen ist resolvirt worden, daß sie, wenns ein Ehe-Paar u. sie beyde gegenwärtig sind, neben dem Liturgo auf der Schwestern Seite sitzen u. da schließen; wenn es aber kein Ehe-Paar oder sie nicht beyde in der Versammlung sind, so sitzen sie gleich neben dem Liturgo, auf der jedem zukommenden Seite.
8.) Die Gemein-Jünger nehmen weder auf, noch segnen sie bey Confirmationen ein, noch dienen sie beym Abendmahl, wenn es auch Arbeiter sind, die sonst dabey concurriren. Bey dem Abendmahl sitzen die Gemein-Jünger gleich nach den Geschwistern, die es bedienen. Wenn in Gemeinen ein Mangel an Arbeitern ist, so leidet freylich diese Regel eine Exception.
: Gemein-Nachrichten 1765,1. , Herrnhut 1765, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.109_Gemein-Nachrichten_1765,1.pdf/251&oldid=- (Version vom 25.2.2024)