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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 8 (1913).djvu/322

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8

verurteilte dementsprechend den Angeklagten

zum Tode

und zu dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. –

Der Angeklagte wurde zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt. – Er befindet sich schon seit mehreren Jahren in Neu-Ruppin im Irrenhause. – - Rechtsanwalt Dr. Puppe (Berlin) hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, da der Angeklagte auf Grund des § 51 des Straf-Gesetzbuches freizusprechen sei. Bei der Drucklegung dieses Bandes war über den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Puppe noch nicht entschieden.


Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 318. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_8_(1913).djvu/322&oldid=- (Version vom 23.4.2024)