Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8 | |
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sei. Als Jänicke die Partie nach dem Teufelssee machte, habe Frau Jänicke ihn (den Jungen) mitgeschickt, damit dem Angeklagten nichts passiere. Von der „Vorbeschwörung“ am Teufelssee wisse er nichts. Bei der richtigen Beschwörung habe Jänicke die Kutte und die Maske angelegt, und als er in die kleine, mit Wasser gefüllte Schale das weiße Pulver hineinstreute, habe er sich erst nach der Bergner umgesehen, damit diese nichts sähe. Jänicke habe dann die Schale der Bergner gereicht und gesagt, sie solle aber auch alles austrinken und keinen Tropfen darin lassen. Sie tat es; sie mußte die Schale über ihren Rücken werfen und ihm folgen. Nach etwa fünfzehn Schritten sei die Bergner niedergestürzt. Jänicke habe gesagt, sie werde wohl ein Gespenst gesehen haben. Jänicke habe ihr etwas vom Halse abgebunden, was schwarz aussah und aus Zeug bestand, und habe es weggeworfen, indem er sagte, davon sei sie gewiß ohnmächtig geworden. Sie seien alsdann beide von der Bergner weggelaufen und nach Berlin gefahren. Unterwegs habe ihn Jänicke gefragt, ob die Bergner Geld habe, und wo es liege. Sie seien dann sofort in die Bergnersche Wohnung gegangen. Jänicke habe das Geld genommen; er (der kleine Zeuge) habe ihm beim Wegschaffen der Sachen nach der Pfandleihe, wo Jänicke etwa 28 Mark erhielt, geholfen. Er sei von Jänicke aufgefordert worden, nichts von dem Vorgefallenen zu sagen, sonst käme er auch ins Gefängnis. Er habe 1,05 Mark von dem Angeklagten erhalten. Aus Furcht habe er bei seiner ersten Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter nicht gleich die Wahrheit gesagt.
Diener Hermann Just, augenblicklich außer Stellung, bekundete: Er habe Jänicke im Februar infolge einer Annonce kennen gelernt, in welcher er sich als „Zigeuner Jänicke“ zum Kartenlegen und Eideuten anpries. Er glaubte, ein Mittel zu erhalten, um Frauen und Mädchen Liebe zu ihm einzuflößen. Der Angeklagte sagte, daß er das machen könne, und gab ihm ein rötliches Pulver, womit
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 307. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_8_(1913).djvu/311&oldid=- (Version vom 22.4.2024)