Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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schwere Sünden begangen, die eine strenge Sühne erheischen. Ich bitte jedoch den hohen Gerichtshof, meine traurigen Verhältnisse, in die ich unverschuldet geraten bin, sowie ferner den Umstand in Erwägung zu ziehen, daß ich alles aufgeboten habe, um die Verbindung mit Adler wieder zu brechen. Ich bitte Sie, m. H. Richter, verurteilen Sie mich zu einer hohen Strafe, denn diese habe ich verdient. Schicken Sie mich aber nicht ins Zuchthaus, sondern verurteilen Sie mich zu einer hohen Festungsstrafe. – Angeklagter Dr. v. Kraszewski: Ich vertraue auf die deutsche Gerechtigkeit und schließe mich den Ausführungen meines Herrn Verteidigers an. – Am sechsten Verhandlungstage wurde das Urteil gesprochen. Der Vorsitzende, Senatspräsident Drenkmann verkündete unter gespanntester Aufmerksamkeit des zahlreichen Publikums: Der vereinigte zweite und dritte Strafsenat des Reichsgerichts hat dahin erkannt, daß der Angeklagte, Hauptmann a. D. Hentsch in vier Fällen des vollendeten, in zwei Fällen des versuchten Landesverrats und in einem Falle der Aufforderung zum Landesverrat schuldig, der Angeklagte, Schriftsteller Dr. v. Kraszewski des vollendeten Landesverrats in einem Falle und der Aufforderung zum Landesverrat in einem Falle schuldig und deshalb zu bestrafen ist: Hentsch mit neun Jahren Zuchthaus und neun Jahren Ehrverlust, Kraszewski mit drei Jahren und sechs Monaten Festungshaft. Die Verfügung betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Angeklagten Dr. v. Kraszewski wird aufgehoben, die Kosten des Verfahrens werden den Angeklagten zur Last gelegt. (Bewegung im Zuhörerraum.) Der Angeklagte Hentsch ist des vollendeten Landesverrats in sechs Fällen, der Aufforderung zum Landesverrat in einem Falle und der Angeklagte v. Kraszewski des vollendeten Landesverrats in zwei Fällen und der Aufforderung zum Landesverrat in einem Falle angeklagt. Der Gerichtshof ist der Ansicht gewesen, daß es bei der Beurteilung des Tatbestandes lediglich darauf ankommt, ob die mitgeteilten
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/59&oldid=- (Version vom 26.3.2023)