Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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übrigen sind alle die Sachen nicht sekret gewesen. Die meisten waren längst im Buchhandel zu haben. – Vors.: Die Gutachten des Kriegsministerums besagen, daß all diese angebotenen Sachen streng sekreter Natur waren und ihre Geheimhaltung zum Wohl des deutschen Reiches geboten war. – Angekl.: Bei den Akten befindet sich eine Rechnung von der Buchhandlung Stankiewicz in Berlin, die beweist, daß ich die Instruktion für die Verwaltung der königlichen Pulverfabrik dort gekauft habe. – Major v. Goßler: Ich muß bemerken, daß allerdings gewisse Sachen im Buchhandel zu haben sind, die aber bloß an Offiziere verkauft werden. Wenn dem Angeklagten eine solche Instruktion verkauft worden ist, so ist dies geschehen, weil er sich als preußischer Offizier vorstellte. Der Buchhändler konnte doch wohl auch nicht ahnen, daß ein preußischer Offizier solchen Mißbrauch mit einem sekreten Buche treiben wird. Ich will noch bemerken, daß die betreffende Instruktion z. B. an Militärbevollmächtigte fremder Staaten nicht verkauft werden darf. Dasselbe Verfahren wird auch bei anderen Sachen, die nur für die Offiziere der deutschen Armee bestimmt sind, beobachte. – Der Vorsitzende verlas im weiteren einen Brief des Hentsch an Adler von Anfang Januar 1882: „Geehrter Herr Adler! Zuerst meine herzliche Gratulation zum neuen Jahre. Für die übersandten 25 Mark sage ich Ihnen besten Dank, ich erwarte jedoch bis spätestens zum 16. d. weitere 30 Mark und ersuche Sie, die weitere Schuld in monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 25 Mark abzuzahlen. Ich ersuche Sie aber dringend, mich nicht in Verlegenheit zu lassen und sich nicht wieder in Schweigen zu hüllen. Ich bin in der Lage, Ihnen ein Programm über Schießversuche und des weiteren eine Zeichnung über den Mauerbau für die Befestigung Deutschlands zu senden. Ich ersuche Sie aber nochmals, mich nicht in Verlegenheit zu lassen.“ – In einem anderen Briefe schrieb Hentsch an Adler: „Wenn R. nicht mehr abnehmen will, so muß
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/43&oldid=- (Version vom 20.3.2023)