Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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halten wolle, dann dürfe ich nichts verraten, sonst könnte es mir ans Leben gehen. – Vors.: Wer sagte das zu Ihnen? – Zeuge: Das weiß ich nicht. – Vors.: Bei Ihrer früheren Vernehmung sagten Sie: Küchler habe geäußert: Da das erstemal die Zündschnur versagt hatte, so beschlossen wir, die Explosion erfolgen zu lassen, sobald der Festzug zurückkam. Wir banden deshalb neue Zündschnur an. Ist das wahr? – Zeuge: Das weiß ich nicht mehr genau. Ich will dabei bemerken, daß, als ich von dem Herrn Landrichter Schäfer vernommen wurde, dieser sagte, wenn ich nicht gestehe, werde ich angeklagt, wenn ich aber gestehe, sei ich bloß Zeuge. Ich habe selbstverständlich die volle Wahrheit gesagt, ich halte jedoch diese Außerung des Herrn Landrichter für eine Drohung. – Vors.: Wir werden Herrn Landrichter Schäfer darüber vernehmen. Küchler und Vestweber haben einmal einen Brief nach Newyork geschrieben, der in der „Freiheit“ veröffentlicht werden sollte? – Zeuge: Davon ist mir nichts bekannt. Das Zentralkomitee zu Newyork, zu dem auch mein Bruder und ein Weberssohn aus Ronsdorf gehört, erfuhren von meiner Verhaftung. Sie schickten deshalb an mich, bezw. zur Unterstützung meiner Frau, 100 Mark unter der Deckadresse eines Webers in Ronsdorf. Inzwischen war ich aber schon entlassen und bedurfte der Unterstützung nicht mehr. Ich veranlaßte, daß das Geld unter einer anderen Deckadresse den Familien der anderen noch in Haft Befindlichen zugehe. – Vors.: Bei einer früheren Vernehmung haben Sie gesagt: Es wurde Ihnen bemerkt, über die Versammlung bei Söhngen müsse Schweigen beobachtet werden, wer etwas verrate, dem würde etwas passieren? – Zeuge: Ich glaube, daß das so war. – Landrichter Schäfer: Palm hat zum Teil recht. Ich habe zu ihm und allen Verhafteten gesagt, Sie können mir nichts mehr Neues sagen, da die anderen bereits alles gestanden haben. Gedroht habe ich niemandem, sondern sie bloß auf die Folgen des Meineides aufmerksam gemacht. Ich
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/213&oldid=- (Version vom 21.7.2024)