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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/95

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

den Antrag des Verteidigers ab und begann mit dem Zeugenaufruf. – Der Vorsitzende forderte Rechtsanwalt Dr. Sprenger auf, da er Zeuge war, vorläufig den Saal zu verlassen. – R.-A. Dr. Sprenger: Ich bitte, mir im Interesse des Angeklagten zu gestatten, im Saale zu bleiben, es ist das jedenfalls statthaft. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich muß mich im Interesse des Angeklagten dieser Bitte anschließen und beantrage, eventuell hierüber einen Gerichtsbeschluß. – Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger, da dieser als Zeuge geladen ist, aufzufordern, vorläufig den Saal zu verlassen. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Zeugenpflicht vor Verteidigungspflicht geht. – R.-A. Dr. Sprenger: Dann bitte ich den Herrn Vorsitzenden, mich möglichst in erster Reihe zu vernehmen. – Vors.: Dieser Bitte werde ich wohl nicht entsprechen können. – Rechtsanwalt Dr. Sprenger verließ darauf den Saal. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich beantrage, auch den Herrn Minister Ruhstrat und Herrn Rechtsanwalt Wisser aufzufordern, den Saal zu verlassen. – Vors.: Herr Rechtsanwalt, dem Herrn Minister ist als Nebenkläger der Aufenthalt im Saale zweifellos gestattet. – Vert.: Dann beschränke ich meinen Antrag auf Herrn Rechtsanwalt Wisser. – Nach kurzer Beratung beschloß der Gerichtshof, den Antrag des Verteidigers abzulehnen. Nach einer Reichsgerichtsentscheidung sei es sowohl dem Nebenkläger als auch seinem Vertreter gestattet, im Saale zu bleiben. – Es wurden darauf die inkriminierten Artikel des „Residenzboten“ verlesen. In diesen wurde dem Minister zum Vorwurf gemacht, er habe in der Verhandlung wider Dr. Ries und Biermann (November 1903) unter seinem Eide ausgesagt, seine Spielerepoche liege 14 bis 15 Jahre zurück und er habe lediglich im Kasino gespielt. Eine ähnliche Erklärung habe der Minister im Landtage gemacht. Es könne aber nachgewiesen werden, daß der Minister noch bis in die neueste Zeit und auch bei Eilers viel

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/95&oldid=- (Version vom 11.6.2024)