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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/74

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

die alten Herren, unter diesen auch Oberlandesgerichtsrat Tenge. Dieser sei bald darauf nach Hause gegangen. Er sei aber der Meinung, daß der Ausdruck an dem langen Tisch nicht gehört worden sei. – Vors.: Wissen Sie, auf wen sich dieser Ausruf bezogen hat? – Zeuge: Nein. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich bin leider genötigt, den Antrag zu stellen, Herrn Landgerichtsrat Niebuhr als Zeugen zu vernehmen. Ich will Herrn Landgerichtsrat Niebuhr fragen, ob er den Ausdruck „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ selbst gehört hat, eventuell von wem ihm diese Erzählung berichtet worden ist und ob ihm das Vorkommnis als eigenes Erlebnis erzählt worden ist. Der Antrag wäre nur abzulehnen, wenn der Gerichtshof der Ansicht ist, der Wahrheitsbeweis sei in diesem Punkte geführt. – Vors.: Ist der Brief, den Herr Oberlandesgerichtsrat Burlage hier verlesen hat, Ihre einzige Quelle oder haben Sie noch andere Momente, auf die Sie Ihren Antrag stützen. – Vert.: Ich habe nicht nötig, die näheren Gründe anzugeben, und bin auch nicht gesonnen, das zu tun. Daß der Antrag nicht frivol ist, beweist der Brief des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr. Das Neutrum, „es wurde erzählt“, läßt doch alle möglichen Deutungen zu. – Direktor Hoyer, nochmals vernommen, bekundete: Das Vorkommnis sei seines Wissens nach 1890 geschehen. Er glaube nicht, daß Landgerichtsrat Niebuhr dabei war. Er halte es für ausgeschlossen, daß der Ausdruck am gegenüberstehenden langen Tisch gehört worden sei. Oberlandesgerichtsrat Tenge habe sich etwa 10 Minuten später entfernt. – Erster Staatsanwalt: Ich beantrage, den Antrag als unerheblich abzulehnen, im übrigen halte ich nach der Aussage dieses Zeugen den Sachverhalt für genügend aufgeklärt. – Vert. R.-A. Greving: Es kommt darauf an, in welcher Hinsicht der Herr Erste Staatsanwalt den Sachverhalt für aufgeklärt hält. Ich bin der Meinung, nachdem Herr Minister Ruhstrat selbst die Möglichkeit zugegeben hat, den Ausdruck getan und mehrere

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/74&oldid=- (Version vom 21.5.2024)