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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/166

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

der Abreise habe er seine Papiere geordnet und sie dem Kellner Hansen übergeben mit den Worten: Hier, nimm das, falls mir in Oldenburg das Schicksal Meyers blühen sollte. Auf eine Frage des Vorsitzenden wies Rechtsanwalt Dr. Sprenger darauf hin, daß alle Zeugen sehr erregt seien, er bitte den Herrn Vorsitzenden um eine möglichst milde Behandlung. – Hierauf wurde Gerichtskanzleigehilfe Adolf Meyer-Bremen, Bruder des Angeklagten, als Zeuge vernommen. Er erklärte, daß er aussagen wolle. Als er die Berichte über den Prozeß Ries-Biermann in den Zeitungen las, habe er, da ihm sein Bruder über die Vorgänge im Oldenburger Zivilkasino viel erzählt habe, mit diesem Rücksprache genommen. Sein Bruder sagte ihm, er wisse genau, daß Minister Ruhstrat Lustige Sieben gespielt habe. Daraufhin habe er seinem Bruder den Rat gegeben, sich im Interesse der Menschlichkeit als Zeuge zu melden. Diese Unterredung dürfte die Ursache gewesen sein, daß sein Bruder sich schließlich beim Rechtsanwalt Sprenger meldete. Er, sein Bruder Richard und seine Mutter seien von dem Polizeikommissar Böning vernommen worden. Letzterer habe zu erkennen gegeben, daß er seinem Bruder günstig gestimmt war. Er habe aber einmal die Wahrnehmung gemacht, daß Kommissar Böning die Vernehmung falsch zu Protokoll genommen habe. Sein Bruder sei ein sehr ordentlicher, sparsamer und in seinem Fache tüchtiger Mensch. Seine Prinzipale waren sämtlich sehr zufrieden mit ihm. Als sein Bruder als Zeuge geladen wurde, habe er ihm gesagt, er solle bei seinen Aussagen recht vorsichtig sein. – Vors.: Halten Sie Ihren Bruder für fähig, daß er vor Gericht die Unwahrheit sagen werde? – Zeuge: Keineswegs. – Handlungslungsgehilfe Richard Meyer-Bremen, zweiter Bruder des Angeklagten: Sein Bruder habe ihm erzählt, daß im Oldenburger Zivilkasino sehr hoch gespielt werde. Ein Offiziermhabe in einer Nacht so viel verloren, daß er sich das Leben genommen habe. Er habe seinen Bruder gewarnt, sich

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/166&oldid=- (Version vom 15.7.2024)