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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/161

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

unterschreiben wollte, hatte er (Zeuge) das Gefühl, es wäre geraten, den Angeklagten beiseite zu rufen und ihm zu sagen: „Mensch, sind Sie denn verrückt, Sie rennen ja ins Verderben!“ Er habe bereits gesagt, er habe schon vielen Verhaftungen, die wegen Verdachts des Meineids im Gerichtssaale erfolgten, beigewohnt. Oftmals habe er sich gesagt, die Verhaftung ist mit Recht geschehen, in diesem Falle habe er aber die Verhaftung für vollkommen ungerecht gehalten. Es habe ihn geradezu frappiert, als Staatsanwalt Dr. Fimmen im letzten Augenblick den Versuch machte, den Angeklagten zu bewegen, sein Zeugnis einzuschränken, zu sagen: „ich glaube, oder es ist möglich“, der Vorsitzende bemerkte: Ach was, die Aussage ist doch ganz klar.“ Er kenne den Angeklagten nicht, aber er und alle seine Kollegen, die am Berichterstattertisch saßen, hatten die Überzeugung, wenn der Angeklagte in liebevoller Weise behandelt worden wäre, dann wäre die Verhaftung unterblieben. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger sagte der Zeuge: Er stehe auch dem Vorsitzenden, Landgerichtsdirektor Erk vollständig fern, ja er habe diesen in früheren und späteren Verhandlungen als sehr liebenswürdigen Herrn kennen gelernt, aber der Ton, der in dieser Verhandlung herrschte, sei ihm noch niemals vorgekommen. – Vert.: Sie haben auch dem letzten Prozeß wider Biermann in Oldenburg beigewohnt, stach nicht dieser ganz wesentlich von dem Schweynert-Prozeß ab? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: In dem Prozeß Schweynert kam es, infolge mehrerer Ablehnungsanträge der Verteidiger, zwischen diesen und dem Vorsitzenden zu heftigen Zusammenstößen? – Zeuge: Allerdings. – Staatsanwalt: War das vielleicht die Ursache, daß der Ton ein etwas gereizter wurde? – Zeuge: Das mag sein. – Vors.: Herr Zeuge: Das Beweisthema war doch ein sehr einfaches, und nach dem Protokoll hat der Vorsitzende den Angeklagten deshalb gefragt, ob er sein Zeugnis abändern wolle. Der damalige Zeuge Meyer erklärte aber ganz bestimmt:

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/161&oldid=- (Version vom 14.7.2024)