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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/121

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

sei ein Duzfreund des Ministers Ruhstrat. In Oldenburg herrschen eigentümliche Gesellschaftsverhältnisse. Zum Schluß der Verhandlung wiesen die Verteidiger darauf hin, daß ein junger Kellner leicht verwechseln konnte, wer unter den Herren gespielt habe und welches Spiel gespielt wurde. – Am zweiten Verhandlungstage beantragte der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger: mehrere in Bremen konditionierende Kellner als Zeugen und den Kriminalkommissar Frhrn. v. Manteuffel (Berlin) als Sachverständigen und Zeugen zu laden. Letzterer sollte befragt werden, ob Pokern ein Glücksspiel ist und in welcher Weise „Lustige Sieben“ gespielt wird. Das eigentliche Beweisthema in dem Prozeß Schweynert war: „Hat Minister Ruhstrat in den letzten Jahren Hasard gespielt?“ Ob der Minister „Lustige Sieben“ gespielt, gepokert oder gemauschelt hat, ist dabei sehr gleichgültig. Wenn nachgewiesen ist, daß der Minister in den letzten Jahren hasardiert hat, dann hat der Angeklagte keinen Meineid geleistet. Wenn auch der Angeklagte behauptet hat, der Minister habe „Lustige Sieben“ gespielt, so ist es möglich, daß der Angeklagte „Lustige Sieben“ mit Pokern verwechselt hat. Kriminalkommissar v. Manteuffel, der ja bereits, wie gerichtsnotorisch sein dürfte, in einem Berliner Prozeß Pokern für ein Glücksspiel erklärt hat, wird bekunden, daß in den internationalen Spielhöllen in der Hauptsache gepokert wird und daß, wenn auch nicht in Deutschland, so doch in allen anderen Kulturstaaten Pokern durch Gesetz verboten ist. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich beantrage, die Gefangenaufseher Kühling und Gode (Oldenburg) als Zeugen zu laden. Diese werden bekunden, Kriminalkommissar Böning habe auf den Angeklagten derartig eingewirkt, daß dieser schließlich zu seinen Verteidigern jedes Vertrauen verloren hatte und nahe daran war, seinen Verteidigern das Mandat zu entziehen und sich einen Verteidiger von Staatswegen geben zu lassen. Die vorgeschlagenen Zeugen werden auch bekunden: Der Angeklagte habe eines Tages erklärt:

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/121&oldid=- (Version vom 5.7.2024)