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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/102

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

im Interesse meines Klienten dieser so wichtigen Aussage des Zeugen näher zu treten. Obwohl ich den Eindruck hatte, daß der Zeuge vollkommen glaubwürdig war, hielt ich es für meine Pflicht, ihn in entschiedener Weise zur größten Vorsicht zu ermahnen und ihm zu sagen: Sie sind vielleicht heute nicht vorbereitet, überlegen Sie sich die Sache lieber noch ganz genau. Dieser Umstand hat mich veranlaßt, die Aussagen des Zeugen nicht so ganz bestimmt ins Protokoll aufzunehmen. – Staatsanwalt: Wie kommt es aber, daß Sie den Zeugen haben unterschreiben lassen: „Ich bin bereit, zu jeder Zeit nach Oldenburg zu kommen und den Inhalt des Protokolls zu beschwören“? – Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Das ist doch ganz selbstverständlich; das Protokoll konnte ja nur einen Wert haben, wenn der Zeuge es in dieser Weise unterschrieb. Ich ersuche, den Zeugen zu fragen, ob ich ihm schließlich gesagt habe: er müsse jetzt unterschreiben, ob er bereit sei, das, was er ausgesagt habe, vor Gericht zu beschwören, da ich das Protokoll dem Gericht einreichen müsse. – Vors.: Hat Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger dies zu Ihnen gesagt? – Zeuge: Jawohl. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich beantrage ferner, den Zeugen zu fragen, ob er zu mir gesagt hat: Ich war sehr erstaunt, als ich in Zeitungen las: Minister Ruhstrat habe vor Gericht erklärt, daß er seit 13 bis 14 Jahren nicht mehr gespielt habe. – Vors.: Haben Sie das Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger gesagt? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: Wie kommt es, daß, obwohl Sie dem Zeugen gesagt haben: er sollte sich das, was er zu Protokoll erkläre, noch einmal genau überlegen, Sie die Aussage trotzdem in dem Prozeß Kruse vorgebracht und dies als eine ganz neue Belastung des Herrn Ministers Ruhstrat bezeichnet haben. Auch in der Öffentlichkeit ist diese Ihre Mitteilung als ganz besonders belastend aufgefaßt worden. – Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich habe die Aussagen des Zeugen Meyer deshalb in dem Prozeß Kruse mitgeteilt, weil ich sie für vollkommen

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/102&oldid=- (Version vom 13.6.2024)